Dienstag, 20. November 2007

Kurzparkzonen sorgen für Unklarheiten: Wichtige Infos rund um neue Regelungen

  • Änderungen sind seit dem 1. September '07 in Kraft
  • Wo? Wieviel? Wie lange? Hier finden Sie die Antworten

Die Diskussionen um die seit 1. September wirksamen Änderungen bei den Wiener Kurzparkzonen sorgen bei zahlreichen Anrainern, Pendlern und Touristen für Verunsicherung. Damit Sie den Durchblick behalten, sind nachfolgend die wichtigsten Infos rund um die neuen Regelungen aufgelistet.

Wo gibt es Kurzparkzonen?
Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen in Wien in den Bezirken 1, 4 bis 9 und 20. Teilweise flächendeckende Kurzparkzonen gibt es im 2. und 3. Bezirk. Das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge in diesen Zonen ist werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die maximale Abstelldauer beträgt zwei Stunden. Eine Sonderregelung gilt im 15. Bezirk rund um die Stadthalle. Hier ist die Kurzparkzone täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) von 18 bis 23 Uhr in Kraft. Es darf ebenfalls nur maximal zwei Stunden geparkt werden.

Zusätzlich gibt es in zahlreichen Geschäftsstraßen (wie beispielsweise in der Mariahilfer Straße) Ausnahmeregelungen. Diese sind vor Ort gesondert beschildert. Zu beachten ist, dass innerhalb des Gürtels die Geschäftsstraßen eigenständige Kurzparkzonen sind und nach 18 Uhr keine Parkgebühren mehr anfallen. Im 15 Bezirk befinden sich diese "linearen Zonen" aber innerhalb der großen übergeordneten Zone. Daher gilt dort ab 18 Uhr die flächendeckende Kurzparkzone.

Was kostet Parken in Kurparkzonen?
Die aktuellen Preise sind:
- bis 10 Min. halten: kostenlos
- 0,5 Stunden: EUR 0,60
- 1 Stunde: EUR 1,20
- 1,5 Stunden: EUR: 1,80

Wie kann man die Parkgebühr bezahlen
Mit Parkscheinen. Diese müssen ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Erhältlich sind Parkscheine in Trafiken, bei den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, auf Bahnhöfen, sowie bei einigen Tankstellen, Banken und Sparkassen. Es gibt Parkscheine für eine halbe, eine und eineinhalb Stunden. Auch für das kostenlose 10-Minuten-Parken muss ein Schein ausgefüllt werden.

Was macht man mit Parkscheinen mit alten Preis-Aufdrucken?
Mit 1. September haben Parkscheine mit den alten Preis-Angaben ihre Gültigkeit verloren. Die Parkscheine können bei den Stadtkassen der Magistratischen Bezirksämter (bis Jahresende 2007) und bei der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus im Hochparterre Tür 104 (auf unbeschränkte Zeit) sowie seit 1. September bri den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien. Auch bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC können Parkscheine mit Aufzahlung der Preisdifferenz getauscht werden. Aus Sicherheitsgründen - Schätzungen zufolge sind rund 150.000 Stück gefälschte Scheine im Umlauf - werden pro Kunde nur maximal 30 Stück entgegen genommen. Größere Mengen können nur bei der Stadthauptkasse im Rathaus zurückgegeben werden.

Welche Alternativen zu Parkscheinen gibt es?
Die Parkgebühr kann auch mittels SMS bezahlt werden. Voraussetzung ist die Registrierung (Bekanntgabe Mobiltelefon-Nummer, Kfz-Kennzeichen) und das Aufladen eines virtuellen Parkguthabens unter www.handyparken.at

Gelten die Kurzparkzonen auch für Anrainer der betroffenen Bezirke?
Bewohner der Kurzparkzonen-Bezirke können beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt ein sogenanntes "Parkpickerl" erwerben. Für Personen, die keine Bewohner des betreffenden Bezirkes sind, besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Die Kosten liegen derzeit bei ca. EUR 190,- (15. Bezirk ca. EUR 120,-) pro Jahr. Für vor dem 1. September ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

Was kostet ein Monatsparkplatz in einer Parkgarage?
Die Kosten für Dauerabstellplätze in Parkgaragen sind sehr unterschiedlich. Einer Erhebung des ÖAMTC zufolge liegt der durchschnittliche Monatspreis bei EUR 125,36. In einigen Bezirken besteht die Möglichkeit, einen subventionierten Abstellplatz in einer so genannten "Volksgarage" zu erhalten. Diese kosten monatlich zwischen EUR 28,- und 55,-. (OTS/red)

20.11.2007 15:31