Schutz für Frauen vor Gewalt in der Ehe:
UNO wirft Österreich mangelnde Sorgfalt vor
- Auslöser sind zwei Frauenmorde 2002 und 2003
- Beschwerde von mehreren Schutzeinrichtungen

Das UNO-Frauenrechtskomitee fordert Österreich auf, mehr zum Schutz von Frauen zu unternehmen. Auslöser dafür sind zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003, die eine Beschwerde an das UNO-Frauenrechtskomitee durch den Verein "Frauen-Rechtsschutz" und die "Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie" zur Folge hatten.
In seinem Gutachten kommt das UNO-Komitee nun zu dem Schluss, dass in beiden Fällen die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft für die "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz der Frauen "verantwortlich" seien und die Täter schon im Vorfeld hätten verhaftet werden müssen, heißt es von Seiten der beiden österreichischen NGOs.
Gewaltakte des Ehemannes bereits zuvor angezeigt
Im Fall einer im Dezember 2002 ermordeten Frau wurden erste Gewaltakte des Ehemannes bereits im Dezember 1999 angezeigt. Einige Stunden vor der Ermordung rief die Ehefrau bei der Polizei an, da der Täter sie aufgesucht und ihr mit dem Umbringen gedroht habe. Die Polizei reagierte darauf nicht. In seinem Gutachten ist das UNO- Frauenrechtskomitee zur Auffassung gekommen, dass die Polizeibehörde für die "mangelnde Sorgfalt beim Schutz" des Opfers "verantwortlich" sei.
Auch im Fall einer im September 2003 ermordeten Frau zeigte das Opfer den Täter, ihren Ehemann, mehrmals bei der Polizei an. Hier ist das Komitee zur Auffassung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der dokumentierten "extrem gefährlichen Situation" den Täter schon vor der Tat in Haft hätte nehmen müssen. Das UNO- Frauenrechtskomitee empfiehlt Österreich daher unter anderem, für eine bessere Durchsetzung und Überwachung des Gewaltschutzgesetzes und des Strafrechts zu sorgen.
Überwachung und Überprüfung
Das UNO-Komitee überwacht und überprüft die Einhaltung der Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Seit 1999 ist es auch Organisationen und Einzelpersonen möglich, Frauenrechtsverletzungen dem UNO-Frauenrechtskomitee mitzuteilen.
Justizministerium verspricht Besserungen
"Nicht schönreden" will das Justizministerium jene beiden Mordfälle, die das UN-Frauenrechtskomitee dazu veranlasst haben, Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vorzuwerfen. Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der "fortschrittlichsten" Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im Zuge der Familienrechtsreform noch verbessert werden solle, heißt es aus dem Justizministerium.
Zusammenarbeit mit Behörden soll optimiert werden
So würden im Zuge der Familienrechtsreform in einer eigenen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen für Frauen thematisiert. Auch an der Verbesserung der vom UN-Frauenrechtskomitee kritisierten mangelnden Zusammenarbeit der Behörden werde gearbeitet, versicherte ein Sprecher von Justizministerin Maria Berger (S). Auch die vom Komitee angeregte Aus- und Weiterbildung von Richtern, Juristen und Stafverfolgungsorganen hinsichtlich Gewalt in der Familie werde vorangetrieben, wobei hier vor allem auf die Sensibilisierung auf häusliche Gewalt Wert gelegt werde.
Bei langandauernder Gewalt noch überlegen?
Beim Wegweiserecht, das derzeit nach maximal drei Monaten ausläuft, plant die Justizministerin eine Verlängerung auf sechs Monate. Ebenso werde im Justizministerium ein Straftatbestand für langandauernde Gewalt überlegt. Damit wäre nicht wie bisher lediglich die letzte Straftat Gegenstand eines Verfahrens, sondern auch Gewalt über einen längeren Zeitraum, beispielsweise in einer Ehe oder Partnerschaft. (APA/red)
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