FMA-Träxler als Zeuge befragt: BAWAG hat Großveranlagungsgrenzen überschritten
- Flöttl verletzte mit Karibik-Deal gesetzliche Grenzen
- Bankprüfer Reiter widerspricht Rechtsansicht der FMA
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Die Frage, ob die BAWAG mit den Investments bei Wolfgang Flöttl die gesetzlich verankerten Großveranlagungsgrenzen überschritten hat, hat am Freitag den BAWAG-Prozess im Wiener Landesgericht auf weite Strecken dominiert. Laut FMA hat die BAWAG ab 1995 die Großveranlagungsgrenzen überschritten, sagte Träxler. Der mitangeklagte Bankprüfer der BAWAG, Robert Reiter, widersprach.
Die FMA habe in einem Bescheid vom August 2007 der BAWAG die Bezahlung von über 681.000 Euro aufgetragen, als Abschöpfung von Zinsen für Investments, die die Großveranlagungsgrenze überschritten hatten, erläuterte Bernd Träxler, Vorstandsassistent in der Finanzmarktaufsicht (FMA), im Zeugenstand. Seit der Wiederaufnahme der Geschäfte mit Flöttl (Karibik-Geschäfte) im Jahr 1995 habe die BAWAG nach Ansicht der FMA die Großveranlagungsgrenzen gemäß dem Bankwesengesetz verletzt.
Der frühere BAWAG-Bankprüfer Reiter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG widersprach Träxler. Bei der Aufsichtsratssitzung im Jahr 1995 seien die Kreditlinien für die Geschäfte mit im Einflussbereich Flöttls stehenden Gesellschaften beschlossen worden, und zwar in Anwesenheit des von der Bankenaufsicht entsandten Staatskommissärs. Die Bankenaufsicht habe also davon gewusst und nicht widersprochen.
In der Frage, ob die Stiftungen in Liechtenstein als wirtschaftlich verbundene Unternehmen zu werten seien, gebe das Bankwesengesetz und die Erläuternden Bemerkungen dazu seiner Ansicht recht, meinte Reiter. "Hier ist keine wirtschaftliche Querverbindung bei den Stiftungen gegeben", argumentierte der frühere Bankprüfer. Die FMA gehe aber davon aus, dass auch die "indirekte Ansteckungsgefahr" eines Investments eine derartige wirtschaftliche Abhängigkeit begründe, die vier Stiftungen daher gemeinsam zu beurteilen seien, konterte Träxler.
(apa/red)
