Keine gefährliche Drohung gegen Lehrer seines Sohnes: Holender freigesprochen
- "Sie sind kein Pädagoge, sie sind ein Terrorist"
- Bei Streit getätigte Äußerungen "im Zorn" gefallen
Mit einem Freispruch ist der Prozess wegen gefährlicher Drohung gegen Staatsoperndirektor Ioan Holender im Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Einzelrichterin Claudia Geiler sah in den bei einem Streit mit dem Chorleiter von Holenders Sohn gefallenen Sätzen "unbedachte Unmutsäußerungen", die "im Zorn" getätigt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zu der Auseinandersetzung zwischen Holender und dem Chorleiter seines Sohnes war es im Dezember 2005 gekommen. Der damals 13-Jährige war einer Probe ferngeblieben und hatte sich laut Holender dafür auch entschuldigt. Der Lehrer zweifelte die Begründung allerdings an und rief beim Operndirektor an. Das etwas heftigere Telefonat sollte am darauffolgenden Tag in der Schule seine Fortsetzung und weitere Eskalation finden.
Entschuldigung auf Boden geworfen
Holenders Sohn brachte eine Entschuldigung für das Fernbleiben bei einem Auftritt des Chors. Laut Holender soll der Lehrer diese Entschuldigung zu Boden geworfen und seinen Buben der Lüge bezichtigt haben. Das Resultat war, dass der 13-Jährige heulend zu Hause anrief. Holender stürmte in das Musikgymnasium und stellte den Lehrer zur Rede. Dabei sollen laut Anklageschrift folgende Worte gefallen sein: "Sie sind kein Pädagoge, sie sind ein Terrorist. Ich werde dafür sorgen, dass sie in dieser Schule keine Zukunft haben. Ich werde mich im Ministerium dafür einsetzen, dass ihre Tage hier gezählt sind."
Holender stritt den Sachverhalt gar nicht ab: Er könne nicht ausschließen, dass der Wortlaut so ähnlich gewesen sei. "Mit Sicherheit habe ich gesagt, dass ich mich beschweren werde", sagte er der Richterin. Die Aussage mit dem Ministerium komme ihm aber absurd und unlogisch vor. "Ich habe Angst gehabt", sagte Holenders Streitgegner.
Holender entschuldigte sich nun vor Gericht bei seinem Kontrahenten. Die Richterin meinte in ihrer Begründung, seine Äußerungen seien letztendlich "nicht in der Absicht, den Bedrohten in Unruhe zu versetzen" geschehen. Damit sei der Freispruch zu fällen gewesen.
(apa/red)
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