Nazi-Video sorgt beim Bundesheer für Aufregung: Verdächtigen droht hohe Strafe
- Ministerium: "Null Toleranz" bei derartigen Aktionen
- Betrunkener Soldat zeigt grölend den Hitlergruß
·"Versäumnisse aus früheren Jahrzehnte"
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Ein auf der Internet-Plattform YouTube aufgetauchtes Video, das Grundwehrdiener bei Hitlergrüßen zeigt, sorgt beim Bundesheer für Aufregung. Auf dem offenbar mit einer Handy-Kamera aufgezeichnete Clip sind mehrere junge Männer zu sehen, von denen einige mit gestreckter Hand marschieren und "Heil Hitler" in die Kamera brüllen. Die Verdächtigen sind bereits ausgeforscht, Schauplatz der Videoaufnahmen war die Schwarzenbergkaserne in Salzburg. Neben disziplinären Maßnahmen müssen die Präsenzdiener auch mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen Wiederbetätigung rechnen.
Das Video zeigt mehrere offenbar betrunkene Grundwehrdiener, die teils mit der Waffe in der Hand durchs Bild taumeln. Einer der Beteiligten schreitet im Stechschritt mit erhobener rechter Hand durchs Bild, in einer anderen Einstellung hebt ein Soldat mit kahlgeschorenem Kopf die Hand zum Hitlergruß und brüllt "Heil Hitler" in die Kamera. Ein weiterer junger Mann wird aufgefordert, ebenfalls den Hitlergruß zu äußern, verweigert dies aber und zieht es vor, einen weiteren Schluck zu nehmen.
Einer der Verdächtigen mit einschlägiger Geschichte
Aus dem Militärkommando Salzburg hieß es, man habe bereits vier Männer ausgeforscht, zwei davon seien bereits einvernommen worden. Bei einem davon bestehe der Verdacht, ein Naheverhältnis zur rechtsextremen Szene zu haben, sagte Oberstleutnant Hans-Georg Wallner von Militärkommando Salzburg. Ein weiterer Mann soll noch am Dienstag einvernommen werden, er könnte das Video online gestellt haben. Bei den Beteiligten handelt es sich um Wehrdienstpflichtige, die allesamt in der Schwarzenbergkaserne ihren Dienst versehen. Die Betroffenen sind nach wie vor im Präsenzdienststand.
Darabos für "Null Toleranz"
Verteidigungsminister Norbert Darabos erklärte, "bei derartigen Aktionen darf es Null Toleranz geben". Die Betroffenen müssten sich sowohl dem Bundesheer als auch dem Gesetz gegenüber verantworten und werden die Konsequenzen zu tragen haben. Auch der Chef des Generalstabes des Österreichischen Bundesheeres, General Roland Ertl, erklärte via Aussendung, "ein solches Treiben" müsse "mit aller Schärfe" diszipliniert werden.
Die Staatsanwaltschaft wurde bereits eingeschaltet. Bei einem Urteil wegen Wiederbetätigung drohen den Beteiligten ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Daneben müssen die jungen Männer auch mit militärischen Disziplinarverfahren rechnen, der Strafrahmen reicht dabei von einem Verweis bin hin zu einer Geldbuße.
Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt
Das Zeigen eines Hitlergrußes und das "Heil Hitler"-Rufen komme objektiv dem Tatbestand einer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes gleich, meinte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger, der in Salzburg für das Verbotsgesetz zuständig ist. Allerdings sei eine Anzeige gegen die Verdächtigen bei ihm noch nicht eingelangt. "Über den Vorfall habe ich bisher nur aus den Medien gehört." Auch Staatsanwaltschafts-Sprecherin Barbara Feichtinger wusste noch nichts über eine Anzeige.
Ob die Wehrdienstpflichtigen mit einer Anklage rechnen müssen, käme auch darauf an, was sie mit dem Video bezwecken wollten. Die Aufnahmen der Öffentlichkeit zu unterbreiten, verstärke allerdings den Effekt, meinte Fürlinger. Auch die subjektive, innere Tatseite müsse beleuchtet werden. Wollten die Soldaten andere von ihrer Gesinnung überzeugen oder sei es vielleicht nur eine "Suffpartie" gewesen? Ausschlaggebend sei auch, ob die handelnden Personen bisher in der rechtsextremen Szene auffällig in Erscheinung getreten sind und ob bei Hausdurchsuchungen verdächtige Gegenstände gefunden werden.
Fürlinger ist im Jahresschnitt mit "maximal zehn bis 15 Anzeigen" betraut, pro Jahr erstellt er im Schnitt zwei bis drei Anklagen nach dem Verbotsgesetz. Viele würden das "Heil Hitler"-Rufen und das Singen von rechtsextremen Liedern aus Provokation machen, zum Beispiel im Rausch die Polizei ärgern wollen. Wenn die Person sonst unauffällig war, kann das Verfahren auch eingestellt werden.
(APA/red)
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