Samstag, 1. September 2007

Schlagabtausch zum Kindergeld in Bundes-
Regierung: Appelle an Familienministerin

  • 626 Eltern bekamen bisher Rückforderungsbescheide
  • Immer mehr wehren sich jetzt mit Klagen dagegen

Der Kindergeld-Streit in der Koalition geht weiter. Frauenministerin Doris Bures appellierte an Familienministerin Andrea Kdolsky, nicht das gesamte Kindergeld, sondern nur den die Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag zurückzufordern. Leider können man den "Murks" der alten Regierung heute nicht mehr gerecht lösen, zumindest aber Schadensbegrenzung betreiben.

Umgehende Kritik kam von VP-Familiensprecherni Ridi Steibl. Sie warf Bures vor, ehrliche Mütter für dumm verkaufen zu wollen. Die VP-Abgeordnete verwies darauf, dass rund 98 Prozent die Zuverdienstgrenze berücksichtigt und das Kinderbetreuungsgeld zu Recht bezogen hätten. Zusätzlich entspreche eine Rückzahlung nur der Differenz nicht der geltenden Rechtslage, die Kdolsky aber einzuhalten habe. Nein sagt Steibl auch zur von Bures neuerlich geforderten Arbeitszeitgrenze. Diese würde automatisch Ungleichheiten zwischen unselbstständig Erwerbstätigen und Selbstständigen schaffen und berge Missbrauchspotenzial.

Ex-Sozialministerin Ursula Haubner wiederum forderte die ÖVP auf, endlich zu erkennen, welchen familienpolitischen Schaden sie anrichte. Kdolsky wolle bereits 626 Familien, unter ihnen viele Härtefälle, zurecht bezogenes und ausgegebenes Kinderbetreuungsgeld wieder wegnehmen. Diese Zahl werde sich noch vervielfachen, prophezeit die BZÖ-Mandatarin.

Immer mehr Betroffene setzen sich zur Wehr
Immer mehr Betroffene setzen sich unterdessen gegen die Rückforderungen beim Kindergeld zur Wehr. Nach Kärnten, Vorarlberg, Steiermark und dem Burgenland hat die erste Klagewelle gegen die Vorschreibungen nun Wien erreicht. Mehr als ein Dutzend Klagen sind in der Bundeshauptstadt sowohl von Privatpersonen als auch von Rechtsanwälten eingebracht worden, heißt es aus dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht.

Österreichweit sind laut Gesundheitsministerium insgesamt 626 Rückforderungsbescheide versandt worden - 530 in Sachen Zuschuss, 96 beziehen sich auf das Kindergeld an sich.

Stichproben bisher für Jahre 2002 und 2003 durchgeführt
Die umstrittenen Stichproben wurden bisher für die Jahre 2002 und 2003 durchgeführt. Die Überschreitungen seien teilweise "massiv", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Spitzenreiter bliebe aber nach wie vor jener Vorarlberger, der eine Rückzahlungsvorschreibung von 10.000 Euro erhalten hat, so ein Ministeriumssprecher.

Starker Anstieg der Klagen
Wenn die Kontrolle der Folgejahre (2003-2006) beginnt, dann werde es zu einem starken Anstieg der Klagen kommen, prophezeit man in der Arbeiterkammer. Begründung: Im Jahr 2002 wurde das Kindergeld eingeführt, damals haben es vor allem Eltern von Unter-Einjährigen in Anspruch genommen. In den Folgejahren sind diese vermehrt wieder in die Erwerbstätigkeit zurückgekehrt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dadurch die Zuverdienstgrenze überschritten haben, ist somit höher, erläuterte die Leiterin der AK-Frauenabteilung Ingrid Moritz gegenüber der APA. Die AK pocht daher auf ihre Forderung, statt dem gesamten Kindergeld nur den überschrittenen Betrag von den Eltern zurückzuverlangen.

Funkstille herrscht derzeit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Salzburger Gebietskrankenkasse. Salzburger GKK-Direktor Harald Seiss hatte sich geweigert, Rückforderungsbescheide zu verschicken, da er wie die Arbeiterkammer auf eine Änderung der Regelung hofft.

(apa/red)

1.9.2007 14:14