Klage gegen Präsidentenwahl in Türkei: Prozess soll Wahl Güls im Parlament stoppen
- Volksabstimmung über Einführung der Direktwahl
- Parlament kein Recht mehr Präsidenten zu wählen
·Gül scheitert auch im 2. Wahldurchgang
Erforderliche Zwei-Drittel- Mehrheit wieder verfehlt
·"Kind der Republik" will auf den "Thron"
Gül bei seinen türkischen Landsleuten sehr beliebt
·Türkei: Der Ablauf der Präsidentenwahl
Alle Zeichen stehen
auf Außenminister Gül
Kurz vor der erwarteten Wahl des fromm-konservativen Politikers Abdullah Gül zum neuen Staatspräsidenten der Türkei ist Klage gegen die Wahl des Staatsoberhauptes durch das Parlament erhoben worden. Der Kläger, der Jurist Mahir Akkar, wolle Güls Wahl von einem Gericht in der Hauptstadt Ankara stoppen lassen.
Akkar erklärte demnach, dass das Parlament im Frühjahr beschlossen habe, den Staatspräsidenten künftig direkt vom Volk wählen zu lassen; Ende des Jahres soll eine Volksabstimmung über die Einführung der Direktwahl stattfinden. Deshalb habe das Parlament kein Recht mehr, nach der geltenden Verfassung selbst den neuen Präsidenten zu wählen, argumentierte Akkar.
Ob das von Akkar angerufene Gericht in Ankara aufgrund der Klage aktiv werden will, war nicht bekannt. In den vergangenen Wochen hatte es unter Gegnern Güls bereits Debatten über die Frage gegeben, ob die Wahl des von ihnen als Islamisten kritisierten Politikers noch zu stoppen sei. Unter anderem hatten Politiker der kemalistischen Oppositionspartei CHP auf die Vorbereitung der Volksabstimmung für die Direktwahl des Präsidenten verwiesen. Allerdings hatte der bei den Kemalisten einflussreiche Ex- Generalstaatsanwalt Sabih Kanadoglu erklärt, er sehe keine rechtliche Hindernisse für Güls Wahl durch das Parlament.
(apa/red)
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