Verhandlung in Causa Gaugg vertagt: Renten-Prozess könnte mit Vergleich enden
- 25. September: Einvernahme von Schweitzer
- FPÖ hat ihm Anfang 2004 115.000 Euro überwiesen
Noch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien gab es in der Berufungsverhandlung zur Causa Gaugg. Die Verhandlung wurde auf 25. September vertagt, weil Ex-FPÖ- Generalsekretär Schweitzer noch als Zeuge einvernommen werden soll. In dem Verfahren geht es um eine angebliche Vereinbarung zur Zahlung einer Pension in Höhe von 10.000 Euro an Gaugg durch die FPÖ.
Der Berufungssenat unter Vorsitz von Eckhard Taucher vernahm in einer vierstündigen Verhandlung Gaugg selbst, Ex-FPÖ-Chefin Riess- Passer, den früheren Pressesprecher Grosz und den ehemaligen Kärntner Landesparteisekretär Prasch.
Prozess könnte mit Vergelich enden
Der Prozess könnte möglicherweise mit einem Vergleich enden. Jedenfalls lehnten weder der Kläger Gaugg noch FPÖ-Anwalt Johannes Huber diese - nach dem offiziellen Schluss der Verhandlung vorgebrachte - Anregung des Berufungssenats gleich ab.
Inhalt der Causa: Pension
In der Causa geht es um eine von Gaugg (heute 54 Jahre alt) behauptete Vereinbarung, wonach die FPÖ ihm für seinen Verzicht auf sein Nationalratsmandat und die Position des Vize-Generaldirektors der Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2002 bis zu seinem 60. Lebensjahr monatlich 10.000 Euro bezahlen soll. In erster Instanz hatte Gaugg Recht bekommen: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen sprach ihm im Juli 2006 352.500 Euro auf Kosten der FPÖ zu, die FPÖ berief dagegen.
Tatsache ist, dass die Partei immerhin bis Anfang 2004 115.000 Euro an Gaugg überwiesen hat. Insgesamt geht es in diesem Verfahren allerdings - auch ohne Gerichtskosten - um mehr als eine Million Euro.
Dem Vorsitzenden Taucher ging es vor allem um den von Gaugg vorgelegten "Beweis" für seine Forderung - ein Fax, in dem der damalige Generalsekretär Schweitzer ohne Angaben über den Inhalt ein Gespräch zwischen Gaugg, dem damaligen Sozialministeriumssprecher Grosz und dem früheren Kärntner Landesparteisekretär Prasch bestätigt. Nachträglich von Gaugg ergänzt wurden die 10.000 Euro und dass sie bis zum 60. Lebensjahr ausbezahlt werden sollten.
(apa)
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