Dienstag, 28. August 2007

Prozess gegen ÖVP-Politiker Gumpinger hat begonnen: Bekannte sich nicht schuldig

  • 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise verholfen
  • Soll pro Geschlepptem 450 Euro kassiert haben

Der oberösterreichische ÖVP-Politiker Otto Gumpinger muss sich derzeit im Landesgericht Linz wegen Schlepperei und Veruntreuung verantworten. Er soll als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Person 450 Euro kassiert haben. Gumpinger, der von einer rechtskräftig verurteilten Schlepperin belastet wird und im Juni sein Landtagsmandat zurückgelegt hat, bekannte sich nicht schuldig.

Die Moldawier seien genauso wie Rumänen und Ukrainer zunächst eingeladen worden, den Westen kennenzulernen, so der Staatsanwalt. Es habe aber massive Schwierigkeiten mit gefälschten Papieren und untergetauchten Personen gegeben. Gumpinger hätte wissen müssen, dass die Betroffenen keine üblichen Touristen gewesen seien, sondern mittellose Menschen und Wirtschaftsflüchtlinge. Ein Moldawier verdiene im Durchschnitt 50 bis 70 Euro pro Monat und gebe sicher nicht 450 Euro für eine einwöchige Reise aus. Als Mittelsperson und "Art Reiseleiterin" soll die verurteilte moldawische Schlepperin fungiert haben.

Vorwürfe des Anklägers
Es gab eine parlamentarische Anfrage wegen des Verdachts "massiver Schlepperei", die Botschaften hätten Alarm geschlagen, berichtete der Staatsanwalt. Gumpinger habe dort ständig angerufen und sogar gedroht. Der Politiker strengte ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an, 22 Personen bekamen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen. Von diesem Geld soll Gumpinger rund 17.000 Euro veruntreut haben, lautet ein weiterer Vorwurf des Anklägers.

Er habe den Kostenersatz erhalten und an Gumpinger weitergegeben, sagte der Anwalt, der die Beschwerde beim VwGH eingebracht hatte, vor Gericht aus. Der Angeklagte erklärte, dass die Moldawierin, die ihn belastet, das Geld von ihm erhalten habe. Die Frau wiederum behauptete stets, nichts bekommen zu haben.

Gumpinger wollen "Menschen in Osteuropa helfen"
Sein Mandant habe sich seit Jahrzehnten darum bemüht, Menschen in Osteuropa zu helfen, betonte Gumpingers Verteidiger: "Das wird ihm jetzt falsch ausgelegt." Der Anwalt sprach von "bösartigen Darstellungen" der Botschaften, diese hätten sich nicht korrekt verhalten. Der Angeklagte vermutet einen Racheakt der verurteilten Schlepperin, die glaube, dass er sie angezeigt habe. Die "Landlerhilfe" sei getäuscht und missbraucht worden.

Am 30. August wird der Prozess fortgesetzt. Der 11. September ist als letzter Verhandlungstag vorgesehen.

(apa)

28.8.2007 17:00