Überreste aus dem 2. Weltkrieg: Bergung von Fliegerbomben wird vom Bund bezahlt
- Gericht entschied zu Gunsten der Grundeigentümer
- Allerdings: Bund zahlt nicht für Sicherheitstechnik!

Die Republik Österreich muss die Kosten für das Aufsuchen und Bergen von Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg bezahlen. Das hat das Landesgericht Salzburg im Musterprozess entschieden, den die Stadt Salzburg gegen den Bund führt. Nur die Kosten, die über die eigentliche Bergung hinausgehen, also zum Beispiel sicherheitstechnische Maßnahmen, seien vom Grundeigentümer zu zahlen.
Das Gericht hat das schriftliche Urteil ausgefertigt und wird es am Montag den Parteien zustellen. Die Berufungsfrist dauert nun 30 Tage, das Urteil ist also nicht rechtskräftig. Die Stadt hatte die Klage eingebracht, weil sie nicht auf den ganzen Kosten für das Aufsuchen und Sondieren sitzen bleiben wollte.
Gericht beruft sich auf Verfassungsgesetz
In ihrer Urteilsbegründung beruft sich die zuständige Zivilrichterin Marion Kefer in erster Linie auf den Artikel 10 Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit" in Verbindung mit dem Paragrafen 19 Absatz 2, 1. Satz des Sicherheitspolizeigesetzes.
Die Republik sei demnach verpflichtet, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Wenn es sicherheitspolitische Anhaltspunkte für schlummernde Terroristen gebe, müsse die Republik Österreich diesem Sicherheitsrisiko genauso nachgehen wie einer schlummernder Bombe", zog Bauer einen anschaulichen Vergleich.
Das Landesgericht Salzburg geht davon aus, dass eine Gefahr im Sinne des Artikel 10 des Bundesverfassungsgesetzes dann einsetze, wenn konkrete Anhaltspunkte in der Salzburger Bombenkarte vorhanden seien bzw. Luftbildauswertungen Hinweise auf Bombenverdachtspunkte geben, die Anlass für die Suche bzw. Sondierung sehen können, argumentierte Kefer in der Urteilsausfertigung. Ab diesem Zeitpunkt setze die Pflicht für das sicherheitspolizeiliche Tätigwerden ein. Die Gefahrenerforschung und -klärung mit anschließender Gefahrabwendungspflicht und den sämtlichen Begleitmaßnahmen falle daher in die Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Der Bund sei als Sicherheitspolizei zum Einschreiten bei Vorliegen von hinreichend konkreten Bombenverdachtspunkten verpflichtet. Nach Auffinden eines Fliegerbombenblindgängers müsse der Bund die Bergung und die Baubegleitung veranlassen. Hierfür würden bereits die einfachgesetzliche Bestimmung des Paragrafen 42 des Waffengesetzes greifen.
Es handle sich um ein "133 Seiten umfassendes Zwischenurteil dem Grunde nach, weil einige Kostenpositionen der Höhe nach noch nicht geklärt sind", erläuterte der Vizepräsident des Landesgerichts. Im Falle der Rechtskraft müssten die Kostenansprüche in einer weiteren Verhandlung geklärt werden. Die beklagte Partei könne nun beim Oberlandesgericht Linz eine Berufung anmelden, auch der Oberste Gerichtshof könne noch damit befasst werden. Bauer zeigte sich aber zuversichtlich, dass das Urteil halten wird. "Es ist von so hoher Qualität, dass es auch in den oberen Instanzen Bestand haben wird."
Dem Landesgericht Salzburg wäre es lieber gewesen, "der Gesetzgeber hätte die Sache entschieden", sagte Bauer. Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund hat mehr als vier Jahre gedauert. Zweimal hat die Stadt erfolglos einen Vergleich angeboten. Letztendlich hätten beide Parteien auf einen Ausgang in erster Instanz gedrängt, so der Vizepräsident. Er hob die junge Richterin Marion Kefer lobend hervor, die mit dem Fall erst seit 7. Mai dieses Jahres betraut war. Die nunmehr fünfte Richterin in diesem Rechtsstreit habe ihr Versprechen, innerhalb von zwei Monaten nach der letzten Verhandlung am 9. Juli ein Urteil zu fällen, auch gehalten.
Der Präzedenzfall ist österreichweit von höchster Brisanz: Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges sind zahlreiche Blindgänger auch auf Klagenfurt, Wiener Neustadt und Linz abgeworfen worden, so Bauer. Die Stadt Salzburg hatte in ihrer Klage vom Bund 925.500 Euro für die Sondierung von 27 Verdachtspunkten eingefordert. Drei Fliegerbomben wurden gefunden.
Noch 15.000 Fliegerbomben in Erde vermutet
Insgesamt sollen österreichweit noch rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde schlummern. Die Suche und Bergung für ein Kriegsrelikt kostet im Schnitt rund 200.000 Euro. Falls das Urteil rechtskräftig wird, können auch Privatpersonen und betroffene Unternehmen wie die Österreichischen Bundesbahnen aufatmen, die bereits zahlreiche kostspielige Sondierungen und Bergungen veranlasst hatten. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Schaden zeigt sich erleichtert
Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S) zeigte sich im APA-Gespräch über die Entscheidung des Landesgerichts erleichtert. "Ich bin im höchsten Maß zufrieden. Das ist eine gute Nachricht, auch für alle privaten Grundstückbesitzer und alle Gemeinden und Städte in Österreich, die im Zweiten Weltkrieg angegriffen worden sind." Schaden rechnet zwar damit, dass der Bund in die nächste Instanz geht. Er ist aber zuversichtlich, dass das Urteil hält. "Wir haben uns auf die geltende Rechtslage bezogen und uns auch auf die Auskunft des Verfassungsdienstes berufen." Zudem zeuge die Absicht des Bundes, die Gesetzeslage zu sanieren, von einem schlechten Gewissen. (APA/red)
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