Österreich: Paradies für Softwarepiraterie?
BSA kämpft mit steigender Schadenssumme
- Außergerichtliche Einigungen nach wie vor dominant

·Wanted: 1 Mio. Dollar für Software-Piraten
Software-Firmen wollen künftig Kopfgeld zahlen
·Anteil an Raubkopien liegt weltweit bei 35%
Jedes vierte Programm in Österreich raubkopiert
·China: "Nur" 25% der Software geklaut
Anteil der Raubkopien am
Gesamtmarkt gefallen
·Raubkopien als Basis für die rumänische IT
Präsident bedankt sich offiziell bei Microsoft
Gut ein Viertel der in Österreich eingesetzten Software ist laut einer Studie des Marktforschungsinstituts IDC illegal. Obwohl die Piraterie-Rate vor zehn Jahren noch bei 40 Prozent lag, kann sich der Branchenverband Business Software Alliance (BSA) über den Rückgang nicht richtig freuen. "Der durch Raubkopien verursachte Schaden ist im Vorjahr gegen den EU-Trend deutlich gestiegen. Deshalb haben wir eine härtere Gangart eingeschlagen", erklärte Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA, anlässlich einer "Zerstörungsaktion" in Wien.
Österreich liege mit einer Piraterie-Rate von 26 Prozent zwar im europäischen Mittelfeld, die Schadenssumme habe 2006 aber von 105 auf 117 Mio. Euro zugenommen. "Heutzutage gilt Unwissenheit als Ausrede nicht mehr. Der harte Kern, der nach wie vor Raubkopien einsetzt, nimmt das Risiko, erwischt zu werden, bewusst in Kauf", so Herrnleben. Deshalb habe man den Druck erhöht. Dies zeige sich vor allem in einer "deutlicheren Sprache" - etwa bei Kampagnen - und der offensiveren Aufforderung, Hinweise zu geben.
Vorwiegend außergerichtlich geeinigt
Obwohl in Österreich im Gegensatz zu den USA keine Belohnung winkt, seien in den vergangenen Monaten über die BSA-Webseite und telefonisch mehr als 100 Meldungen eingegangen. Rechtskräftige Verurteilungen würden zwar "über die Jahre immer wieder mal vorkommen", viel häufiger - rund einmal pro Monat - gibt es aber außergerichtliche Einigungen. Im Jahr 2006 wurden dabei rund 220.000 Euro eingenommen.
"Teurer" Einzelfall
Dass man aber nicht immer ohne Richter auskomme, zeige ein aktueller Fall, der sich laut den Angaben bereits seit 1998 hingezogen hat. Ein Wiener sei kürzlich vom Landesgericht für Strafsachen wegen des Vergehens des vorsätzlichen Urheberrechtseingriffs rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er Software - hauptsächlich Microsoft-Produkte - unbefugt vervielfältigt und die selbst gebrannten CDs per Zeitungsinserat verkauft habe. Der Mann, bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung rund 6.000 CDs beschlagnahmt worden sind, müsse 56.000 Euro Schadenersatz, die Veröffentlichung des Urteils und die Kosten des Verfahrens zahlen. (apa/red)
