"Schuld liegt nur bei Flöttl!": Wirbel um Elsners Abfindung beim BAWAG-Prozess!
- Weninger: "Für mich ist das ein Betrug gewesen"
- Aufsichtsratspräsident wollte Vorstand "hinauswerfen"
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Spekulanten-"Geständnis"
von Bank-Chef diktiert?
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Wollten damit nur die Verluste kompensieren
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Nach Totalverlust floss noch mehr Geld an Flöttl
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der BAWAG-Prozess
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MITREDEN: Was sagen Sie zu Elsner, Flöttl & Co?
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Anklagepunkte füllen 68 Ordner - bis 10 Jahre Haft
Beim BAWAG-Prozess ging es erstmals um die Sonderzahlungen für den damaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, die sich dieser im Jahr 2000 genehmigen ließ. Der damalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger zeigte sich empört, dass Elsner trotz der neuen Verluste eine Pensionsabfindung und eine Prämie zum Bilanzgeld erhielt. "Für mich ist das ein Betrug gewesen", wetterte Weninger. Elsner ist wegen der Sonderzahlung auch wegen schwerem Betrugs angeklagt. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Als Weninger im November 2000 der Pensionsabfindung Elsners zustimmte und die Genehmigung des gesamten Aufsichtsrats dazu einholte, wusste er seiner heutigen Aussage zufolge noch nicht, dass die BAWAG neuerlich über 400 Mio. Euro durch die von Flöttl großteils verspekulierten Uni-Bonds verloren hatte. Mit dem Wissen von heute hätte er der Abfindung und der Prämie auf das gesetzlich geregelte Bilanzgeld "auf keinen Fall" zugestimmt, sagte Weninger. Er fühle sich von Elsner "natürlich in vieler Hinsicht getäuscht". Elsner begründete eine Zehn-Millonen-Schilling-Prämie so, dass diese ursprünglich als Honorar für einen Lobbyisten für den angestrebten P.S.K.-Kauf, den früheren Kärntner Landeshauptmann Christof Zernatto (ÖVP), gedacht gewesen war. Als Zernatto sich ohne Honorar zurückzog, habe eben er, Elsner, die Prämie bekommen, zwei Millionen Schilling der Summe habe Johann Zwettler erhalten.
Hatte Elsner noch Anspruch auf Betriebspension?
Das Gericht schnitt auch die Frage an, ob Elsner zum Zeitpunkt seines Ansuchens rein rechtlich überhaupt noch Anspruch auf eine Betriebspension gehabt hätte. Grundsätzlich war eine solche für sämtliche BAWAG-Vorstandsmitglieder vorgesehen und vertraglich geregelt. "Illegales Verhalten" bzw. Gefährdung und Schädigung von Bankinteressen hätte allerdings zum Verlust des Ruhegenussanspruchs geführt. Wie Richterin Claudia Bandion-Ortner deutlich machte, hätte in ihren Augen der vom Vorstand zu verantwortende Verlust über 1 Mrd. Euro Bankvermögen im Fall Elsners dafür zumindest eine Diskussionsgrundlage geboten. Elsner wies derartige Gedankengänge zurück: "Ich war zu allen Zeiten der Überzeugung, dass ich stets im Interesse des Unternehmens und nie interessenwidrig gehandelt habe!"
Als Weninger im Dezember von den neuen Verlusten mit Flöttl erfahren habe und erstmals hörte, dass nicht der renommierte Londoner Portfolio-Manager Kaveh Alamouti, sondern wiederum Flöttl in diese Geschäfte eingebunden war, sei er sehr aufgebracht gewesen, schilderte er heute. Für ihn sei der Name Flöttl zu diesem Zeitpunkt "ein rotes Tuch gewesen". Elsner habe jedoch "sehr plausibel erklärt", den Vorstand treffe an den neuerlichen Verlusten keine Schuld. Er habe in dieser Situation kurz überlegt, den gesamten Vorstand "hinauszuschmeißen", verriet Weninger dem Schöffensenat. Im Hinblick auf Elsners überzeugende Darstellung, dieser sei von Flöttl hintergegangen worden, habe er davon Abstand genommen. Aus heutiger Sicht sei es "sicher ein Fehler" gewesen, den Vorstand nicht abzulösen.
Flöttl legte erneut Tonband vor
Um zu beweisen, dass die BAWAG wusste, dass die Gelder in den Uni-Bonds nicht zur Gänze verloren waren, legte Flöttl wieder einen Tonbandmitschnitt eines Gesprächs vor, diesmal mit dem damaligen BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz. Im Zusammenhang damit kam es zu einem neuerlichen verbalen Schlagabtausch zwischen Flöttl und Elsner, der beteuerte, keine Ahnung gehabt zu haben, dass 13,3 Mio. Dollar der Uni-Bonds-Gelder noch vorhanden waren. Flöttl habe ihm vielmehr in London erklärt, nun "völlig mittellos" zu sein. Daraufhin wurde Flöttl vom Gericht mit seinem schriftlichen "Geständnis" konfrontiert, in dem demgegenüber wörtlich von einem "Totalverlust" die Rede ist. "Das ist mir aufoktroyiert worden", so der Investmentbanker.
Elsner: "Schuld liegt nur bei Flöttl!"
Zum Abschluss des 20. Verhandlungstags, an dem die Einvernahme der Beschuldigten weitgehend abgeschlossen wurde, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner allen neun Angeklagten die Frage, wer ihrer Meinung nach die Schuld an den hohen Verlusten der Bank trage. Johann Zwettler, zur Zeit der Verluste BAWAG-Vorstand und später Generaldirektor, sieht die Schuld bei Flöttl. Dieser räumte ein, dass die Investmentideen von seiner Seite gekommen seien, die Entscheidung über die Schuld überlasse er aber anderen Leuten. "Nach meiner Ansicht hat Herr Elsner mit Herrn Flöttl konspiriert, so sind die Verluste und der Schaden für die Bank entstanden", antwortete Weninger. Elsner äußerte eine klare Meinung: "Die Schuld liegt eindeutig und nur bei Dr. Flöttl".
Der Prozess geht am 6. September mit Zeugeneinvernahmen weiter. Als erster Zeuge ist der jetzige BAWAG-Generaldirektor Ewald Nowotny geladen. Die Verhandlung ist bis Mitte November angesetzt.
(apa/red)
