Sonntag, 26. August 2007

Exekution goes Ebay, wenns nach Berger geht: Zwangsversteigerungen künftig im Netz

  • Bewegliche Gegenstände über Online-Auktionshäuser
  • Bergers Exekutionsordnungs-Novelle in Begutachtung

Die Exekution wird modernisiert. Künftig sollen bewegliche Gegenstände im Internet über Online-Auktionshäuser und nicht mehr wie bisher in Auktionshallen oder den Wohnungen der Betroffenen versteigert werden. Hauptziel der Reform ist es, hohe Erlöse zu erzielen, die den Schuldnern zugute kommen. Justizministerin Berger hat eine entsprechende Novelle zur Exekutionsordnung in Begutachtung geschickt.

Bisher wurden hochwertige Gegenstände in einem Versteigerungshaus, sonst in den drei gerichtlichen Auktionshallen versteigert. Dort, wo es keine Hallen gibt, mussten die Betroffenen in den eigenen vier Wänden zusehen, wie ihre Sachen zwangsversteigert werden. Diese Verfahren sind damit nicht nur für die Schuldner deprimierend, sie haben auch in der Regel niedrige Erlöse eingebracht. Auktionen im Internet sollen nun Verbesserungen bringen. Einerseits sollen mehr Käufer erreicht und damit höhere Erträge erzielt werden und anderseits keine Versteigerungen mehr in Wohnungen stattfinden.

Die Versteigerungen sollen durch Spezialisten, also Verkaufsagenten des Versteigerungshauses, erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kosten für die Verkäufer die Hälfte des voraussichtlichen Erlöses, der vom Gerichtsvollzieher bestimmt wird, nicht übersteigen. Ein Sofortkauf soll möglich sein, wenn der Betrag den Schätzwert um ein Viertel übersteigt. Justizministerin Berger will mit den geplanten Online-Versteigerungen "eine weitere Verbesserung des Exekutionsverfahrens im Interesse des Gläubigers wie auch des Schuldners" erreichen.

Änderungen sind auch bei Zwangsverwaltungen von Liegenschaften geplant. In diesen Fällen wird das Eigentum des Schuldners zwar benützt, um die Schulden abzuzahlen, bleibt aber letztlich erhalten.

(apa/red)

26.8.2007 09:27