Sonntag, 26. August 2007

Sicherheitsgurt für Arzneimittel illegal: Bei Datenschutzkommission registriert?

  • Apothekerverband: Werden umgehend überprüfen
  • Läuft bisher gut - Ausbau mit Arztbeteiligung geplant

Diskussionen um den so genannten Arzneimittel-Sicherheitsgurt, mit dem in Salzburg die Konsumenten in Apotheken auf freiwilliger Basis ihre Verschreibungen vor allem auf Wechselwirkungen überprüfen lassen können: Laut einer Stellungnahme von Waltraud Kotschy von der Datenschutzkommission im Ö1-Morgenjournal ist eine notwendige Registrierung des Projekts vor Beginn bei der Kommission nicht erfolgt. Es könne eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Es könnte sich schlimmstenfalls um einen Formalfehler handeln, erklärte hingegen Hans Jakesz, Sprecher des Österreichischen Apothekerverbandes, gegenüber der APA.

Bei der Datenschutzkommission gibt es an dem bisher erfolgreichen Projekt mit erheblichem Zuspruch durch die Bevölkerung in Salzburg allerdings deutliche Kritik. "Die Verarbeitung solcher Daten, es handelt sich ja um Gesundheitsdaten, darf an sich nicht stattfinden, wenn nicht vorher eine Registrierung bei der Datenschutzkommission stattgefunden hat", wurde Waltraud Kotschy zitiert. Diese Registrierung sei nicht erfolgt. "Da gibt es Strafbestimmungen, Geldstrafen bis zu 10.000 Euro wären zu verhängen", hieß es in der Stellungnahme weiter. Es hätte eine Meldung gegeben, diese sei aber wieder rückgängig gemacht worden.

Apother beruhigen
Aufseiten der Apotheker wurde allerdings beruhigt. Von Rechtswidrigkeit könne keine Rede sein. Hans Jakesz: "Wir werden das umgehend überprüfen. Wenn das tatsächlich der Fall ist, werden wir die Registrierung nachholen. Es handelt sich in diesem Fall lediglich um einen Formalfehler. Das Projekt im Bundesland Salzburg läuft hervorragend. Im Moment wird daran gearbeitet, in den Arzneimittel-Sicherheitsgurt auch die Ärzte einzubinden. Dazu hat sich auch der neue Salzburger Ärztekammerpräsident Karl Forstner bekannt."

An sich funktioniert der Arzneimittel-Sicherheitsgurt unter den selben Sicherheitsbedingungen wie die E-Card. Die Abwicklung erfolgt über die pharmazeutische Gehaltskasse der österreichischen Apothekerschaft. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Die Apotheker sind zur Verschwiegenheit bezüglich der Patientendaten verpflichtet. Die pharmazeutische Gehaltskasse wickelt alle Kassenrezept-Abrechnungen ab. Das sind pro Jahr viele Millionen Geschäftsfälle mit vertraulichen Daten.

(apa/red)

26.8.2007 09:53