Falsche Beweisaussage vor Gericht: Justiz plant Strafantrag gegen Peter Westenthaler
- NEWS: Mögliches Strafausmaß beträgt drei Jahre
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BZÖ-Chef denkt "sehr ernsthaft" an Rückzug
Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Justiz in ihrem Vorhabensbericht 52 St 38/07x einen Strafantrag gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage vor Gericht plant.
Der Vorhabensbericht (Einbringungsdatum 4. Mai 2007) wurde von der Strafsektion des Justizministeriums "zustimmend zur Kenntnis" genommen und zurück an die Oberstaatsanwaltschaft gesandt.
Entgegen anders lautenden Medienberichten ist keine "Anklage", sondern ein "Strafantrag" geplant, was bedeutet, dass sich Westenthaler - für den die Unschuldsvermutung gilt - letztlich vor einem Einzelrichter verantworten soll. Das mögliche Strafausmaß beträgt drei Jahre.
Die ganze Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von NEWS!
