Mehr Sicherheit für Freie Dienstnehmer? Sollen künftig Arbeitslosengeld bekommen
- Derzeit weder Arbeitslosen- noch Krankengeld
- Wichtige Details sind laut "Presse" aber noch offen
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Für die knapp 30.000 freien Dienstnehmer in Österreich sowie für rund 300.000 gewerbetreibenden Selbstständigen brechen ab kommendem Jahr "sichere" Zeiten an, berichtet "Die Presse". Laut einem Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums, der demnächst in Begutachtung geht, werden freie Dienstnehmer künftig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen - und im Falle einer Arbeitslosigkeit Geld bekommen.
Auch eine betriebliche Mitarbeiterkasse und damit Abfertigung bzw. private Pensionsvorsorge ist für die freien Dienstnehmer geplant. Geprüft wird noch, ob "Freie" im Fall einer Pleite Ansprüche an den Insolvenzausgleichsfonds gelten machen können.
Derzeit weder Arbeitslosen- noch Krankengeld
Derzeit bekommen freie Dienstnehmer, die etwa bei Architekten, bei Kongressveranstaltern oder in Callcentern arbeiten, weder Arbeitslosen- noch Krankengeld. Dies ist mit ein Grund, weshalb das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo im Mai feststellte, dass Österreich in Sachen "Flexicurity", also der Verbindung hoher Flexibilität mit hoher Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt, Nachholbedarf habe.
Um die soziale Absicherung zu verbessern, sollen künftig auch Selbstständige freiwillig die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können. Allerdings wird hier noch um den genauen Betrag gefeilt, den Selbstständige in ihrer Doppelfunktion als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen müssen. Gedacht ist an sechs Prozent des Einkommens, heißt es in dem Bericht.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige "ein Renner"
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) geht nicht davon aus, dass diese Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein Renner wird. Dafür seien die Beiträge zu hoch. "Das ist ein Angebot, nicht ein Mehrheitsprogramm", sagt Bartenstein.
Details sind laut "Presse" noch offen: Nicht geklärt ist etwa, ob arbeitslose freie Dienstnehmer wieder einen Job als freie Dienstnehmer annehmen müssen oder ob ihnen nur ein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis zugemutet werden darf, sagt Wolfgang Tritremmel von der Industriellenvereinigung (IV).
Auch ist noch strittig, wann sich ein Unternehmer spätestens entscheiden muss, ob er in das System der Arbeitslosenversicherung eintreten will oder nicht. "Es geht nicht an, dass sich jemand nur die Rosinen herauspickt", so Christoph Klein von der Arbeiterkammer: Man müsse verhindern, dass nur Unternehmer, die kurz vor dem Konkurs stehen, eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Geplant ist derzeit, dass ein neuer Unternehmer nach einem halben Jahr entscheiden muss, ob er eine Arbeitslosenversicherung will.
AK: System der "ewigen Anwartschaft" abschaffen
Und noch etwas stört die Arbeiterkammer: Derzeit erhalten arbeitslose Selbstständige dann Arbeitslosengeld, wenn sie früher einmal Ansprüche aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit erworben haben. Geht es nach der Arbeiterkammer, muss dieses System der "ewigen Anwartschaft" abgeschafft werden. Denn sonst würden nur jene Selbstständigen sich freiwillig versichern, die keine Anwartschaft haben.
Überlegt wird demnach auch, Selbstständigen zu erlauben, in betriebliche Mitarbeiterkassen einzuzahlen. Doch auch hier stecken die Tücken im Detail, inwieweit etwa die Beiträge in diese Kasse Krankenversicherungsbeiträge reduzieren. Die Idee dahinter ist aber klar: Selbstständigen sollte ermöglicht werden, für eine eigene Pensionsvorsorge ansparen zu können. "Das Ganze wird ein erhebliches Sozialpaket sein", sagte Bartenstein zur "Presse". Seiner Ansicht nach sind Selbstständige Risiken deutlich mehr ausgesetzt als Arbeitnehmer. "Sie brauchen und verdienen ein soziales Absicherungselement. Eine Art Gleichbehandlung ist durchaus angemessen und wichtig", sagt Bartenstein.
Neu geregelt werden sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose und die Kündbarkeit von Lehrlingen. Bei der Zumutbarkeit gibt es echte Differenzen zwischen den Sozialpartnern: Während die Arbeitnehmervertreter alles belassen wollen, wie es ist (maximal zwei Stunden Fahrtzeit für Vollzeitbeschäftigte), überlegen die Arbeitgeber, ob das noch "zeitgemäß" ist.
(apa/Red)

