Berger für Aufsicht der Sexualstraftäter nach Haft: Auch Berufsverbot soll kommen!
- Außerdem keine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern
- Justizministerin: Rückfall bekannter Täter verhindern
·Sexualstraftäterdatei für Exekutive kommt
Platter fordert Berufs- verbot für Kinderschänder
Justizministerin Berger plädiert für die Möglichkeit einer "gerichtlichen Aufsicht" über Sexualstraftäter nach der Haftentlassung. Richter sollten z.B. die Fortsetzung einer Therapie anordnen, eine Meldepflicht verhängen oder die Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten untersagen können, so Berger im APA-Interview. Die Vorschläge von Innenminister Platter greifen ihr teilweise zu kurz.
Für Berger geht es vor allem darum, Rückfälle bekannter Täter zu verhindern. Grundsätzlich betonte die Ministerin, dass das Anliegen, "alle Möglichkeiten zu nützen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, ein gemeinsames" sei, "dies hat aber mit Maß und Ziel und grundrechtskonform zu geschehen".
Die von Platter veröffentlichten Vorschläge lehnt Berger nicht rundum ab. Aber das von ihm verlangte Berufsverbot für Sexualstraftäter im Kinder- und Jugendbereich ist ihr zu wenig: Rückfallsgefährdeten müsse z.B. auch ehrenamtliche Tätigkeit im Jugendbereich untersagt werden.
Evaluierung zu höherem Strafmaß
Noch nicht festlegen will sich Berger in der Frage der Sanktionen - wo Platter generell für höhere Strafen eintrat. Die Justizministerin will noch von SPÖ und ÖVP im Parlament gemeinsam beauftragte Evaluierung abwarten; die Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen.
In erster Linie gilt es für die Justizministerin "bei Tätern, die uns bekannt sind, Rückfälle zu vermeiden." Gegen die von Platter am Montag vorgestellten Pläne für eine Sexualstraftäterdatei hat Berger keine Einwände - zumal die kurz angedachte namentliche Veröffentlichung in Medien "schon im Vorfeld gefallen" ist. Wichtig ist für die Justizministerin auch, dass nur rechtskräftig verurteilte Straftäter in die Datei aufgenommen werden und dass Täter mit positiver Prognose wieder aus der Datei gestrichen werden können. (apa)
