Montag, 6. August 2007

"Heiliger Vater", "Pontifex Maximus" und mehr: Viele Titel für Oberhaupt der Kirche

  • Papst ist das Haupt von über einer Mrd. Katholiken
  • Derzeit amtierender Benedikt ist bereits 265. Papst

"Heiliger Vater", "Stellvertreter Christi", "Diener der Diener Gottes", "Bischof von Rom", "Pontifex maximus" - das Oberhaupt der katholischen Kirche trägt viele Titel. Im katholischen Selbstverständnis ist der Papst nicht einfach einer unter vielen Bischöfen, sondern das von Jesus Christus selbst eingesetzte irdische Oberhaupt der Kirche, des "Leibes Christi".

Biblisch wird die einzigartige Position des Papstes mit den Worten Jesu an den Apostel Petrus begründet, als dessen Nachfolger sich die Päpste sehen: "Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen (griechisch "petra", Anm.) werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein." (Matthäus-Evangelium 16,18-19)

Der derzeit amtierende Pontifex Benedikt XVI. gilt als 265. Papst der 2000-jährigen Kirchengeschichte. Er ist das geistliche Oberhaupt von über einer Milliarde Katholiken in der ganzen Welt. Zu seinen Kompetenzen gehört etwa die Ernennung der Bischöfe des lateinischen Ritus, dem die überwältigende Mehrheit der Katholiken angehört. Gleichzeitig ist er auch weltliches Staatsoberhaupt des Vatikan-Staates in der Stadt Rom. In dieser Funktion herrscht er als absoluter Monarch, der die judikative, exekutive und legislative Gewalt in seiner Hand vereinigt.

Trotz seiner Vollmachten kann der Papst aber nicht nach eigenem Gutdünken in seinem Amt tun oder lassen, was er will. Vielmehr ist er in Dingen des Glaubens und der Moral an die Tradition der Kirche (depositum fidei) gebunden. Er kann daher nicht nach eigenem Willen Glaubenssätze abschaffen bzw. neu einführen oder die Morallehre der Kirche ändern. Dieses Festhalten am "depositum fidei" gerade im Bereich der Sexualmoral hat in neuerer Zeit zu viel Unverständnis gegenüber den Positionen von Papsttum und Kirche vor allem in der westlichen Welt geführt.

Theoretisch kann jeder unverheiratete männliche Katholik zum Bischof von Rom gewählt werden, doch ist der Posten in der Praxis bereits seit Jahrhunderten ausschließlich den Kardinälen vorbehalten. "Kardinal" ist ein vom Papst verliehener Ehrentitel, der heutzutage fast nur mehr an Bischöfe verliehen wird und diesen das aktive und passive Wahlrecht bei der Papstwahl verleiht. Seit den von Papst Paul VI. (1963-78) eingeführten Änderungen verlieren Kardinäle allerdings mit ihrem 80. Geburtstag beide Wahlrechte.

Das Kirchenoberhaupt wird heute durch das Kollegium der Kardinäle in einer hinter verschlossenen Türen ablaufenden Wahl (Konklave) in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan gewählt. Das Votum muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen. Endet eine Wahlrunde erfolglos, steigt schwarzer Rauch aus dem Kamin der Kapelle; eine erfolgreiche Papstwahl wird wiederum durch weißen Rauch signalisiert. Der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger wurde am 19. April 2005 im vierten Wahlgang zum Kirchenoberhaupt gewählt.

Wegen des Anspruches einer universellen Führerschaft der Weltkirche, die auch die Jurisdiktionsgewalt umfasst, gilt das Papstamt allen nicht-katholischen christlichen Kirchen als "Stein des Anstoßes". Die Orthodoxie würde den Papst zwar als "Ehrenoberhaupt" der Gesamtkirche anerkennen, nicht jedoch als echte Autorität mit universeller Amtsgewalt. Die meisten Protestanten lehnen die Idee eines Führungsamtes an der Spitze der Christen sowieso vollständig ab - einige Gruppen betrachten den Papst sogar noch immer, ähnlich den Reformatoren des 16. Jahrhunderts, als den "Antichristen". Die katholische Seite weist gegen die Einwände darauf hin, dass das Papsttum für den Zusammenhalt und die Einheit der Kirche unabdingbar und zudem von Christus selbst eingesetzt sei.

Besonders umstritten in den ökumenischen Beziehungen ist auch die sogenannte Unfehlbarkeit des Papstes, die vom Ersten Vatikanischen Konzil 1870 zum Dogma (Lehrsatz) der Kirche erhoben wurde. Der Ausdruck bedeutet, dass der Papst keine Irrlehre verkünden kann, wenn er in einem feierlichen lehramtlichen Akt ("ex cathedra") im Namen der Gesamtkirche in Dingen des Glaubens und der Moral spricht. Seit der Verkündigung dieses Lehrsatzes beim Ersten Vatikanum hat allerdings erst Papst Pius XII. im Jahr 1950 mit der Dogmatisierung der Lehre von der Aufnahme der Jungfrau Maria in den Himmel die päpstliche Unfehlbarkeit formell in Anspruch genommen.

(apa/red)

6.8.2007 17:08