Prozess in der Türkei nach 2 Stunden ver- tagt: 17-jähriger Marco bleibt in U-Haft
- 13-jährige Britin laut Gutachten nicht vergewaltigt
- Deutscher sitzt seit ca. vier Monaten im Gefängnis

Der in der Türkei wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagte deutsche Schüler Marco muss weiter in Haft bleiben, kann aber auf ein baldiges Urteil hoffen. Das Schwurgericht in der Urlauberstadt Antalya verlängerte am dritten Verhandlungstag des Verfahrens die Untersuchungshaft für den 17-Jährigen aus Uelzen.
Nach Angaben von Prozessteilnehmern wird es möglicherweise bereits beim nächsten Termin am 6. September ein Urteil geben. Entlastet wurde der Angeklagte durch die Aussage eines medizinischen Gutachters, demzufolge es keine Hinweise auf eine Gewaltanwendung durch Marco W. gab.
Marco soll sich während seines Osterurlaubs in Antalya an der 13-jährigen Charlotte vergangen haben. Die Mutter des Mädchens hatte deshalb Mitte April Strafanzeige gegen den deutschen Schüler gestellt, der seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Marco W. hat zu Protokoll gegeben, dass er mit Charlotte zwar Zärtlichkeiten ausgetauscht hat, diese aber von beiden gewollt gewesen seien.
Unmittelbar nach der fraglichen Nacht im April war Charlotte von einem türkischen Arzt untersucht worden, der anschließend einen Bericht erstellte. In der vor wenigen Wochen bekanntgewordenen schriftlichen Version des Gutachtens wurde angedeutet, dass zwischen Marco und Charlotte Geschlechtsverkehr stattgefunden haben muss. Während der zweistündigen Verhandlung sagte der Arzt Levent Hekim jedoch, es seien zwar Samen im Vaginalbereich des Mädchens festgestellt worden. Diese könnten auch auch auf anderem Wege als durch Penetration dorthin gelangt sein. Für Marco W. brachte diese Aussage eine gewisse Entlastung.
Auf Grundlage des schriftlichen Gutachtens beantragte der türkische Anwalt von Charlotte, Ömer Aycan, den Strafvorwurf gegen Marco vom Tatbestand des sexuellen Missbrauchs auf Vergewaltigung auszuweiten. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie das ebenfalls tun will. Eine Entscheidung des Gerichts über Aycans Antrag lag zunächst nicht vor. Bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs müsste der minderjährige Marco nach dem türkischen Jugendstrafrecht mit einer Haft von zwei bis drei Jahren rechnen; bei Vergewaltigung wären es rund fünf Jahre.
Charlottes Ansicht noch ungeklärt
Ungeklärt blieb auch, wie Charlotte die Ereignisse vom April schildert. Das Mädchen, das sich in Großbritannien in psychologischer Behandlung befindet, soll in seiner Heimat von britischen Beamten vernommen werden. Die Aussage wird dann über die zuständigen Ministerien und Behörden an das Gericht in Antalya weitergeleitet. Charlottes Anwalt Aycan stellte in Aussicht, das Mädchen werde möglicherweise am nächsten Gerichtstermin im September in Antalya teilnehmen. Das hänge aber von der Erlaubnis von Charlottes Ärzten ab.
Wenn Charlottes Aussage eintrifft, steht nach Einschätzung von Prozessbeobachtern einem Urteil im Fall Marco nichts mehr im Wege. Möglicherweise werde schon am 6. September entschieden, hieß es in Justizkreisen. Anders als die Verhandlung, die von einem Ersatzrichter geleitet wurde, soll im September auch wieder der etatmäßige Richter anwesend sein.
(apa/red)
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