Montag, 6. August 2007

Kampuschs Ansprüche auf Entführer-Haus: Einvernehmliche Lösung wird gewünscht

  • 19-Jährige will verhindern, dass es 'Gruselobjekt' wird
  • Opfer hat keinen unmittelbaren Anspruch auf Haus

Der Besitz des Hauses in Strasshof, in dem Natascha Kampusch achteinhalb Jahre gefangen gehalten wurde, und die Rechte daran sind auch ein Jahr nach der Flucht ungeklärt. Bereits kurz nach der Befreiung aus der Gewalt ihres Kidnappers Wolfgang Priklopil verkündete das heute 19-jährige Entführungsopfer seine Ansprüche auf das Wohnhaus in Niederösterreich. Sie wolle verhindern, dass das Anwesen in "dritte Hände fällt" und zum "Gruselobjekt" werde, ließ Kampusch damals über ihre Anwälte wissen.

Dazu wollen ihre Rechtsberater eine noch ausstehende Einigung mit Priklopils Mutter, die den Anteil ihres Sohnes erben dürfte, erzielen. Ein Teil des Hauses soll ihr bereits gehören. Mit den Rechtsvertretern der Frau werden entsprechende Gespräche geführt, so Natascha Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger über die Verhandlungen zur APA. Dabei soll eine einvernehmliche Lösung zwischen der 19-Jährigen und Priklopils Mutter gefunden werden.

Einen unmittelbaren Zugriff oder direkten Anspruch auf Anteile am Haus in Strasshof hat Natascha Kampusch nicht, so ein Experte aus dem Justizministerium. Die Mutter des Entführers müsse demnach mit dem Wunsch der 19-Jährigen einverstanden sein. Allerdings würden Schadenersatzforderungen des Entführungsopfers direkt an Priklopils Erben übergehen. Erhält seine Mutter das gesamte Haus, könnte Natascha Kampusch ihre Ansprüche gegen sie richten und mittels einer Exekution geltend machen.

Auch über den Bund wurde kurz nach der Flucht als einem möglichen Erben diskutiert. Dies wäre eine Variante, wenn die Familie Priklopils auf das Vermögen verzichten sollte, so der Justiz-Experte. Der Anteil falle dann dem Bund anheim und Natascha Kampusch müsse mit ihm eine Regelung treffen.

Eine weitere Möglichkeit sei, dass der Bund selbst Ansprüche auf das Haus anmelde. Dies könne dann geschehen, wenn im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes (VOG) Leistungen für Natascha Kampusch - zum Beispiel Therapiekosten und Behandlungen - übernommen wurden, hieß es. Der Bund könnte dann auf Rechte bestehen, zugunsten des Entführungsopfers wäre es möglich, auf diese Ansprüche zu verzichten. Natascha Kampusch habe Leistungen nach dem dem VOG erhalten, sagte Oliver Gumhold, Sprecher des Sozialministeriums, auf APA-Anfrage. "Regress ist derzeit kein Thema."

(apa/red)

6.8.2007 12:07