Lustenauer verging sich an Achtjähriger: 3 Jahre Gefängnis für jahrelangen Missbrauch
- Urteil des Gerichts noch nicht rechtskräftig
Ein 49-jähriger Mann aus Lustenau ist am Landesgericht Feldkirch zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erkannte den Mann für schuldig, seine damals achtjährige Stieftochter jahrelang zum Beischlaf gezwungen zu haben. Dass der Mann einschlägig vorbestraft ist, kam erschwerend hinzu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann bestritt bis zuletzt jede sexuelle Annäherung an die heute 16-Jährige. Doch das Mädchen schilderte vor Gericht glaubhaft die Taten des 49-Jährigen. In den Jahren 1999 bis 2002 nächtigte das Kind an den Wochenenden oft bei seinem Stiefvater, der sich wiederholt an dem Mädchen verging. Als es zum ersten Mal zu den sexuellen Übergriffen kam, war das Kind acht Jahre alt.
2002 endete dann das Martyrium des Mädchens, der Mann zwang fortan die Schwester des Mädchens, ihm zu Willen zu sein. Für dieses Verbrechen wurde der Lustenauer bereits im Jahr 2002 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Für das heutige Urteil erbat sich der Mann Bedenkzeit, es ist daher nicht rechtskräftig. (APA/red)
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