"Vorgehen ist ungerecht": Vorerst keine Kindergeld-Rückforderungen in Salzburg
- Krankenkasse verzichtet auf Verdienst-Prüfung
- Kärnten: 29 "Kindergeldsünder" haben schon geklagt
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Kindergeld sorgt weiter für hitzige Diskussionen
Die Krankenkassen überprüfen derzeit stichprobenartig die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld. Die Salzburger Krankenkasse wird keinen Bescheid erlassen, denn Obmann Schluckner findet das Vorgehen ungerecht. Er nütze den höchstmöglichen gesetzlichen Rahmen aus, so Schluckner in Ö1. Er habe eine Frist bis Jahresende und hoffe, dass sich Familienministerin Kdolsky bis dahin eine neue Lösung überlege.
In Kärnten haben unterdessen bereits 29 mutmaßliche "Kindergeldsünder" Klagen gegen die Rückforderungen eingebracht. Das teilte die Kärntner Gebietskrankenkasse mit. Insgesamt wurden bisher 130 Rückzahlungsbescheide versandt. Die Überschreitungsbeträge seien dabei durchwegs immer unterschiedlich, so die Kärntner Krankenkasse. Auch die Rückzahlungsbeträge würden variieren, wobei die 4.000 Euro Grenze noch nicht überschritten wurde, hieß es.
Für das Jahr 2002 wurden bis dato 55 Rückforderungsbescheide (fünf Vorschreibungen, die das Kindergeld betreffen und 50 bezüglich des Zuschusses zum Kindergeld) zugestellt. Für 2003 haben von den insgesamt bis dato bearbeiteten 157 Fällen 75 Personen eine Vorschreibung erhalten (neun Kindergeld- und 66 Zuschussbescheide).
Kdolsky fordert Kassen zum Handeln auf
Familienministerin Kdolsky hat die Gebietskrankenkassen vor dem Ministerrat aufgefordert, die entsprechenden Rückforderungsbescheide zum Kindergeld auszusenden. Bezüglich der vorläufigen Weigerung der Salzburger GKK, diesen Schritt zu setzen, erklärte die Ressortchefin die Weisungskompetenz liege eindeutig bei ihr. Sie sei auch überzeugt, dass sich die Angelegenheit mit der Krankenkasse in einem Gespräch lösen lasse.
Grundsätzlich hielt die Ministerin ein weiteres Mal fest, dass die Rückforderungen notwendig seien. Wenn etwa ein Vorarlberger Arzt massivst über der Zuverdienstgrenze liege, könne sie darin nur einen Missbrauch der Leistung erkennen, betonte Kdolsky.
(apa/red)
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