Finanzierung des freiwilligen Sozialjahres fix: Koalition einigt sich noch vor Ministerrat
- Sozialminister Buchinger sagt auch Verlängerung zu
- Neues Haushaltsrecht im 4. Anlauf durch Ministerrat
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Die Koalition ist sich über die Finanzierung des freiwilligen Sozialjahres offenbar einig. Sozialminister Erwin Buchinger sagte vor dem Sommerministerrat eine Verlängerung der Aktion zumindest bis Jahresende zu: Die ehrenamtliche Arbeit der Jugendlichen müsse unterstützt werden "und das wird auch weiter so sein". Er will nun bis Jahresende innerhalb seines eigenen Ressortbudgets Mittel umschichten. Ab 2008 soll es dem Vernehmen nach eine neue Finanzierungsvariante geben.
Im Vorjahr haben 336 Jugendliche das freiwillige soziale Jahr absolviert. Vom Sozialministerium haben sie dafür eine Sonderförderung von 150 Euro sowie ein Taschengeld von 168 Euro erhalten. Mit Ende August läuft die Aktion aus, für die Verlängerung wollte Buchinger zunächst zusätzliche Mittel, etwa aus dem Familienlastenausgleichsfonds, aus dem auch die Familienbeihilfen bezahlt werden.
Im Vorfeld des Ministerrates sage Buchinger nun die Bedeckung aus seinen eigenen Ressortmitteln zu, betonte aber, dass er dafür jedoch die gesetzliche Ermächtigung brauche, innerhalb seines Budgets Mittel umzuschichten. Wie aus Regierungskreisen zu hören war, soll diese Finanzierung vorerst aber nur bis Jahresende gelten. Für die Zukunft wird nun ein neues Modell gesucht. Angedacht wird eine Bedeckung durch den bei Familienministerin Andrea Kdolsky angesiedelten Familienlastenausgleichsfonds.
Kdolsky hatte sich vor dem Ministerrat grundsätzlich bereiterklärt das freiwillige Sozialjahr in ihren Bereich zu übernehmen, allerdings nur wenn sie auch alle diesbezüglichen Kompetenzen erhalte. Offen ließ die Familienministerin ob die ehrenamtlichen Sozialarbeiter in diesem Fall statt des staatlichen Taschengeldes auch Familienbeihilfe erhalten könnten. Dies müsse man sich noch ansehen.
Gesetzliche Regelung gefordert
Das vorläufige Finanzierungsmodell des freiwilligen Sozialjahres wird von Diakonie und Caritas positiv aufgenommen. Beide Organisationen fordern jedoch dauerhafte Lösungen für dessen Absicherung. Diakonie-Direktor Michael Chalupka will die "Behelfskonstruktion" der Regierung mit einem Freiwilligengesetz geregelt sehen, auch Caritas-Präsident Franz Küberl möchte eine "rasche gesetzliche Regelung".
Die "andauernde Anerkennung des Engagements junger Menschen" bedürfe laut Chalupka einer gesetzlichen Basis nach dem Vorbild des deutschen Freiwilligengesetzes. Für den Caritas-Präsidenten ist die Übergangslösung der Regierung ein "erfreuliches Etappenziel", denn "Machtspiele" dürfen nicht "auf dem Rücken von sozial engagierten, jungen Menschen ausgetragen werden", so Küberl.
Kritik von der Opposition
Kritik an dem Modell kommt erwartungsgemäß von den Oppositionsparteien. Für FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl ist die Einigung erst "in letzter Sekunde" zustande gekommen, man müsse aber unverzüglich zu einer klaren Regelung kommen. Als "Scheinlösung" bezeichnet die Grüne Jugendsprecherin Barbara Zwerschitz die Einigung zwischen Sozial- und Finanzministerium, da die mittelfristige Finanzierung für viele junge Menschen zu unsicher sei. Anstatt das Sozialjahr "bürokratisch abzuwürgen" fordert Zwerschitz den Ausbau des freiwilligen Dienstes.
Neues Haushaltsrecht
Das neue Haushaltsrecht ist im vierten Anlauf durch den Ministerrat gegangen. Es soll in mehreren Etappen neue Regeln für die Budgeterstellung des Bundes bringen. Weil die SPÖ vom Finanzminister zusätzliche Informationsrechte für die anderen Regierungsmitglieder gefordert hatte, war es im Ministerrat zuvor dreimal vertagt worden. Wirklich durchsetzen konnte sich die Kanzlerpartei in diesem Punkt aber offenbar nicht.
Ursprünglich hatte die SPÖ für alle Regierungsmitglieder laufenden Einblick in die Budgetinformationen des Finanzministeriums gefordert. Dies kommt nun nicht. Laut Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ist dabei vorgesehen, dass Finanzminister Wilhelm Molterer künftig zweimal jährlich (im Mai und September) einen "Gesamtbericht über den Budgetvollzug" für alle Ministerien sowie für alle anderen Bereich mit einem eigenen Budget (z.B. Rechnungshof) vorlegt. Damit werde man mehrmals jährlich feststellen, "wo wir im Budget- und Personalvollzug stehen".
Molterer lobte im Pressefoyer nach dem Sommer-Ministerrat den regierungsinternen Beschluss des Haushaltsrechts als Basis für eine "solide, transparente und nachhaltige Budgetpolitik". Die neuen Regeln bringen demnach einen vierjährigen Budgetrahmen, innerhalb dessen dann die detaillierten jährlichen Haushaltspläne für die einzelnen Ministerien erstellt werden.
Eine grundsätzliche Einigung auf die neuen Regeln für die Budgeterstellung hat es bereits im Jahr 2005 zwischen allen Parlamentsparteien gegeben. Demnach soll das neue Haushaltsrecht in zwei Etappen in Kraft treten: Ab 2009 sollen die Ausgaben des Bundes in mehrere Kategorien (z.B. "Recht und Sicherheit", "Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie", usw.) gegliedert und auf vier Jahre im Voraus geplant werden. Innerhalb dieses Ausgabenrahmens sollen dann die detaillierten Budgets der Ministerien entstehen. Außerdem soll den Ressorts ermöglicht werden, zum Jahresende übriggebliebene Budgetmittel ins nächste Jahr mitzunehmen, womit das sogenannte "Dezember-Februar (also der Verbrauch übriggebliebener Gelder zum Jahresende) künftig entfallen soll.
Ab 2013 sollen dann sogenannten "Globalbudgets" den Ministerien einen flexibleren Mitteleinsatz erlauben. Im Gegenzug sollen den Ressorts "Leistungsvorgaben" gemacht werden, zu deren Einhaltung sie sich verpflichten.
(apa/red)
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