Kdolsky macht ernst: 358 Müttern flattert demnächst Kindergeld-Rechnung ins Haus!
- Sprecher: 1,5% der Kindergeld-Bezieher betroffen
- Ministerin will dafür die Zuverdienstgrenze erhöhen
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auf die Rückforderungen
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Viel zu wenig Kinder-
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Rückzahlungsforderungen
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Alte Fälle "im Licht der Gesetzgebung" prüfen
In Sachen Kindergeld sind bisher 358 Bescheide zur Rückforderung versandt worden. Betroffen sind sowohl Personen, die zu Unrecht Kindergeld bezogen haben, als auch solche, die den Zuschuss zum Kindergeld unrechtmäßig erhalten haben. Das sagte der Sprecher von Familienministerin Kdolsky. Damit haben zwischen ein und eineinhalb Prozent der Kindergeld-Bezieher zu viel dazuverdient.
Die Zahlen würden genau das bestätigen, von dem man schon immer ausgegangen sei, hieß es aus dem Büro der Ministerin. Um wieviel die Zuverdienstgrenze im Schnitt überzogen worden war, konnte der Sprecher nicht sagen. Neue Zahlen soll es Ende dieser Woche geben.
Gefragt nach den Stellungnahmen zum Entwurf Kdolskys zur Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, meinte der Sprecher, man werde die Stellungnahmen im August auswerten. In einem Gutteil der Stellungnahmen wird als Alternative zur Zuverdienstgrenze ein Arbeitszeitgrenze gefordert. Aan der grundsätzlichen Haltung der Ministerin habe sich nichts geändert. Kdolsky hatte stets betont, an der Zuverdienstgrenze festhalten zu wollen. Laut Entwurf wird diese von derzeit 14.600 Euro auf 16.200 Euro angehoben. (apa/red)
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