Freitag, 3. August 2007

Unrechtmäßige Senatszusammensetzung? Rettberg-Prozess wird vielleicht wiederholt!

  • Termin für Berufungsverhandlung aber noch "offen"

Der Prozess gegen den früheren Libro-Generaldirektor Andre Rettberg, der im Mai 2006 in Wiener Neustadt wegen versuchter betrügerischer Krida zu drei Jahren teilbedingter Haft - davon acht Monate unbedingt - verurteilt worden ist, muss möglicherweise wiederholt werden. Rettberg hatte gegen das Urteil Rechtsmittel angemeldet, die bis jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) nicht behandelt werden konnten.

Grund: Rettberg macht in seiner Nichtigkeitsbeschwerde geltend, der aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern bestehende Schöffensenat sei nicht korrekt zusammen gesetzt gewesen. Bei der Auswahl der Laienrichter soll das Erstgericht "wahllos" vorgegangen sein und sich nicht an die so genannte Schöffenliste gehalten haben.

Der OGH hat im Hinblick darauf entsprechende Recherchen am Landesgericht Wiener Neustadt veranlasst und einen schriftlichen Bericht angefordert, um feststellen zu können, ob Rettbergs Vorbringen den Tatsachen entspricht. Auch die Generalprokuratur - sozusagen die oberste Hüterin des Strafrechts - wurde bereits eingeschaltet. Die Behörde soll nach Eintreffen des Berichts diesen materiell und formell "abklopfen". Justizexperten gehen davon aus, dass die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen wird, sollten die Indizien auf ein Nichtbeachten der Schöffenliste hinweisen.

Damit wäre eine Neudurchführung des Strafverfahrens gegen Rettberg wahrscheinlich: Der OGH hat erst vor wenigen Monaten in einem ganz ähnlich gelagerten Fall mit der Entscheidung 15 Os 67/06a einer derartigen Wahrungsbeschwerde stattgegeben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz - betroffen war das Landesgericht Korneuburg - zurück verwiesen. Damals waren in einer Hauptverhandlung Schöffen eingesetzt worden, die sich weder auf der Haupt- noch der Ergänzungsliste befunden hatten.

Weiteres Vorgehen wird erst im Herbst festgelegt
Der OGH wird in Sachen Rettberg vermutlich erst im Herbst das weitere Vorgehen festlegen können. Konkreten Termin für Rettbergs Berufungsverhandlung gibt es damit auch 15 Monate nach seiner nicht rechtskräftigen Verurteilung noch keinen.

Die Anklage hatte dem nach dem finanziellen Kollaps der börsenotierten Papier-und Buchhandelskette Libro hoch verschuldeten Ex-Generaldirektor vorgeworfen, privates Vermögen mittels geschickter Transaktionen verheimlicht und damit vor dem drohenden Zugriff der Libro-Gläubiger bewahrt zu haben.

Eine Versicherung deckte die grundsätzlich bestehende persönliche Haftung des Libro-Chefs nur bis zu einer Schadenssumme von ungerechnet 7,27 Mio. Euro ab. Als die Kette Mitte 2001 Pleite ging, wurde Rettberg allerdings mit einem möglichen Schaden von 18 Mio. Euro konfrontiert.

Der Staatsanwalt kreidete Rettberg vor diesem Hintergrund an, von Sommer 2001 bis Jänner 2004 eine Firmenbeteiligung im Wert von 4,4 Mio. Euro verschleiert zu haben: Nachdem er seine Libro-Aktien an die Telekom Austria verkauft hatte, zeichnete Rettberg einen Gewinnschein, mit dem er zunächst eigenhändig die Libro-Kette übernehmen wollte. Als dies scheiterte, trat er - beraten von zwei Wirtschaftsanwälten - den Gewinnschein an eine Gesellschaft ab, die ihm im Gegenzug zusicherte, ihn bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten in Sachen Libro schad- und klaglos zu halten.

Zusätzlich verkaufte Rettberg der in ein Firmengeflecht eingebundenen Gesellschaft Bankenforderungen. Im Gegenzug brachte er in den Betrieb, in dem er als Unternehmensberater tätig ist, seine persönliche Arbeitsleistung ein. Diese hochkomplizierte Konstruktion, die Rettberg und seine Berater für rechtens erachteten, wertete das Erstgericht im Gesamten als strafbaren Tatbestand nach Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB). (apa/red)

3.8.2007 14:30