Grünes Licht aus EU für Rewe-Adeg-Deal: Voraussichtlich auch kartellrechtlich okay
- BWB-Chef Thanner erfreut über schnelle Entscheidung
- Rasche Klarheit über kritisierte Einkaufskooperation
Die Kooperation der beiden Handelskonzerne Rewe Austria und Adeg hat nun auch von Brüssel grünes Licht bekommen. "Der Erwerb" führe "nicht zu einem kontrollierenden Einfluss der Rewe über Adeg", zitierte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aus dem Schreiben aus Brüssel. Die BWB geht derzeit davon aus, dass auch nach dem Kartellgesetz keine Vormachtsstellung am Markt gegeben ist.
Wie die BWB mitteilte, sieht die Generaldirektion (GD) Wettbewerb in den gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen (Aktienverkauf von 24,9 Prozent sowie Mitwirkungsrechte) sowie der vertraglichen Kooperationen zwischen Rewe und Adeg keinen Zusammenschluss im Sinne der europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) begründet.
BWB-Chef Theodor Thanner zeigte sich im Gespräch mit der APA erfreut über die rasche Entscheidung der GD Wettbewerb. Der Stand des Verfahrens sei auch Gegenstand des Gespräches zwischen dem Generaldirektor für Wettbewerb und dem Generaldirektor der GD Wettbewerb Anfang Juli in Brüssel gewesen.
Die BWB gehe nach den derzeit vorhandenen Unterlagen - aus den selben Erwägungen wie die GD Wettbewerb - davon aus, dass ein beherrschender Einfluss nach dem Kartellgesetz nicht vorliege und somit ein Zusammenschluss auch nach österreichischem Kartellrecht nicht gegeben sei, betonte Thanner. Im Hinblick auf die von Mitbewerbern kritisierte Einkaufskooperation wolle Thanner nun "rasch Klarheit" schaffen, wie er zur APA sagte. (apa/red)

