Samstag, 4. August 2007

"Widerspricht der Grundidee": Experte strikt gegen Zuverdienstgrenze beim Kindergeld

  • "Mehr Verwirrung als Klarheit": Leitl für Abschaffung
  • Grüne fordern einkommensabhängiges Karenzgeld
    "Papa-Monat": Katholiken stehen hinter Buchinger

Der Sozialrechtler Wolfgang Mazal hat sich für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ausgesprochen. Im Radio-Morgenjournal des ORF trat Mazal auch gegen die Einführung einer Arbeitszeitgrenze ein, wie das die SPÖ zuletzt verlangt hat. Beides würde der Grundidee des Kinderbetreuungsgeldes widersprechen. Unterdessen bekommt Sozialminister Buchinger in Sachen "Papa-Monat" Rückendeckung von der Katholischen Männerbewegung. Sie meinen, vier Wochen bezahlter Sonderurlaub für junge Väter sei zu wenig.

Mazal hatte selbst am ursprünglichen Modell mit der Zuverdienstgrenze mitgearbeitet. Das neue Kindergeld sei zwar ein Fortschritt, ändere aber nichts am grundsätzlichen Problem. Die Kinderbetreuung sollte unterstützt werden, egal ob von der Familie erbracht oder zugekauft, und das ohne Einschränkungen. Das einzige Gegenargument wären die Kosten von 250 Millionen Euro, so der Experte.

Auch Leitl für Abschaffung
Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl hat seine Forderung nach einer Abschaffung der Zuverdienstgrenze bekräftigt. In der Radio-Reihe "Im Journal zu Gast" des ORF sagte Leitl, die Zuverdienstgrenze "schafft mehr Verwirrung als Klarheit". Man solle aber Menschen, die neben der Kindererziehung auch beruflich etwas leisten wollten, nicht behindern. Es gehe darum, "Möglichkeiten" bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen, und nicht Einschränkungen. "Die Zuverdienstgrenze ist eine Einschränkung", so Leitl.

Was die Kosten betrifft, verstehe er zwar die Sorgen von Finanzminister Wilhelm Molterer, doch wäre dies ein Thema für die nächste Steuerreform. Auf die Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld angesprochen, wenn die Zuvedienstgrenze überschritten worden ist, meinte Leitl, er verlange nichts, was nicht rechtens sei. Aber man sollte bei der Beurteilung davon ausgehen, ob jemand in gutem Willen gehandelt und nur geringfügig die Grenze überschritte hat oder ob "sich da jemand ein schönes Zuverdienstgeld gesichert" habe. Er würde des jedenfalls als "sehr fair empfinden", nur den Betrag, der über die Zuverdienstgrenze hinaus bezogen wurde, zurückzufordern, sagte Leitl.

Grüne fordern einkommensabhängiges Karenzgeld
Die Grünen fordern ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Nur so könne das Ziel einer verstärkten Beteiligung der Väter und die frühere Rückkehr der Frauen in die Erwerbsarbeit gewährleistet werden, erklärte die grüne Familiensprecherin Sabine Mandak in einer Aussendung.

Die Bedenken, dass ein einkommensabhängiges Karenzgeld nicht finanzierbar wäre, teilt Mandak nicht: "Das wäre sehr wohl finanzierbar, weil sicher nicht von heute auf morgen alle Männer die gesamte Karenzzeit in Anspruch nehmen würden".

Mandak zeigte sich erfreut über den Vorschlag von Sozialrechtler Wolfgang Mazal, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. "Ministerin Andrea Kdolsky muss endlich ihre Blockadepolitik aufgeben und die abgegebenen Stellungnahmen zum Kinderbetreuungsgeld ernst nehmen".

Kuntzl beharrt auf Arbeitszeitreduktion
SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl ist im Fall einer Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld für eine Arbeitszeitreduktion. Für eine völlig unbegrenzte Variante des Kindergeldes spreche aber nichts, wies Kuntzl die Forderung von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl zurück und wandte sich gegen ein "Gießkannenprinzip" in diesem Bereich.

"Damit würden dann die Väter formal das Kindergeld beziehen, aber voll weiterarbeiten. Mit dem Geld würde entweder eine Betreuung zugekauft oder die Mutter bleibt daheim beim Kind. Das kann nicht das Ziel einer familienpolitischen Maßnahme sein", so Kuntzl.

Sie verwies außerdem in einer Aussendung darauf, dass sich die Sozialpartner und damit auch Leitl am 29. Mai noch für eine Reduktion der Arbeitszeit eingesetzt hätten. "Wörtlich war in dem Brief davon die Rede, dass die Schaffung einer Wahlmöglichkeit zwischen der betragsmäßigen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich zu prüfen sei.

Kritik an Kdolskys Novelle
Die geplante Novelle zum Kinderbetreuungsgeld von Familienministerin Kdolsky hat eine Menge an Kritik, aber auch Zustimmung erhalten. Grundsätzlich positiv beurteilt wurde die im Entwurf fixierte Flexibilisierung, wonach man entweder wie bisher 30 plus 6 (im Falle der Teilung mit dem Partner) Monate zu je 436 Euro Kindergeld oder alternativ 15 plus 3 Monate zu je 800 Euro beziehen kann. Allerdings wird verlangt, dass weitere Varianten bei der Bezugsdauer eingeführt werden. Dies wünschen sich unter anderem Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Caritas, Sozialministerium und die Frauensektion im Bundeskanzleramt.

Katholische Männer unterstützen "Papa-Monat"
Die Katholische Männerbewegung Österreich unterstützt den Vorschlag von Sozialminister Erwin Buchinger (S) nach einem "Papa-Monat". Dies sei ein "erster Schritt, aber noch nicht genug", heißt es in einer Aussendung.

Wie Peter Ebner von der KMB betont, seien vier Wochen bezahlter Sonderurlaub in der Höhe des Kindergeldes sowie ein Kündigungsschutz zu wenig. "Immer mehr Väter wollen sich nicht auf die Rolle des Ernährers reduzieren lassen, sondern eine tiefe und intensive Bindung zu ihren Kindern aufbauen", so Ebner. Dazu bräuchten sie aber über das Vaterschutzmonat hinaus Unterstützung und Respekt vom Arbeitgeber, um ohne negative Konsequenzen in Karenz gehen zu können.

Nur eine auf beide Geschlechter ausgerichtete Gleichstellungspolitik biete einen zweckvollen Rahmen, tradierte Männerbilder zu hinterfragen, sagte Ebner. Solange jedoch Männer überdurchschnittlich mehr verdienen als Frauen, würden sie nur in Ausnahmefällen die Karenzzeit in Anspruch nehmen, kritisierte der KMB-Vertreter.

Buchinger hatte zuletzt erklärt, er wolle bis zu 40 Prozent der Väter in die Erziehungsarbeit in den ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes miteinbeziehen. Diese "Auszeit" solle vier bis acht Wochen dauern, die Abgeltung könne in etwa in der Höhe des Kindergeldes liegen - also zwischen 400 und 800 Euro. Von der ÖVP wurde der Buchinger-Vorschlag postwendend zurückgewiesen.

(apa/red)

4.8.2007 17:18