Abschiebung stillender Mutter in die Türkei:
Durchführung wurde kurzerhand abgeblasen
- Frau muß Niederlassungsbewilligung beantragen
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Rascher als erwartet ist die für den selben Tag geplante Abschiebung der zweifachen türkischen Mutter aus Kärnten in die Türkei abgeblasen worden. Die zu Mittag aus der Schubhaft entlassene Frau wurde von der Fremdenpolizei aufgefordert, dem Gesetz entsprechend vom Ausland aus eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Die Polizei wehrte sich gleichzeitig gegen Vorwürfe, unmenschlich vorgegangen zu sein.
"Wir haben in den vergangenen Monaten mehrmals versucht der Frau beizubringen, dass sie ins Ausland reisen und einen Antrag einbringen muss", erklärte der Villacher Polizeijurist Markus Plazer gegenüber dem ORF-Radio Kärnten. Dabei würde es sich nur um einen "Formalakt" handeln. Die Türkin habe sich aber geweigert, diesem Ansinnen nachzukommen und stattdessen den Antrag auf Niederlassungsbewilligung in Österreich gestellt. Dieser sei dann entsprechend dem Gesetz abgewiesen worden, zuletzt auch vom OGH.
Gerade in diesem Fall habe man sich sehr bemüht, eine gütliche Lösung zu erzielen, erläuterte Plazer. Allerdings habe die Frau seit ihrer Einreise vor zwei Jahren die Chance auf gesetzesmäßige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nicht wahrgenommen. Dies könne sie jetzt nachholen, sagte der Polizeijurist.
Kärntens Grünen-Landessprecher Rolf Holub zeigte sich gegenüber der APA erfreut, dass auf die Abschiebung praktisch in letzter Minute verzichtet wurde. Das Asylverfahren sei für die Frau zwar negativ ausgegangen und Anträge auf Familienzusammenführung abgewiesen worden, es könne aber "nicht im Sinne eines Gesetzes sein, Halbwaisen zu produzieren".
(apa/red)
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