Dienstag, 31. Juli 2007

Lehrer eines Blindeninstituts angeklagt: 62-Jähriger soll Schülerinnen begrapscht haben

  • Angeklagter plädiert nach wie vor auf nicht schuldig
  • Lehrer soll gezielt "leichte Opfer" ausgewählt haben

Ein ehemaliger Lehrer eines Instituts für Sehbehinderte soll über Jahre hinweg Mädchen sexuell belästigt und begrapscht haben. Nun stand er wegen geschlechtlicher Nötigung vor einem Schöffensenat (Vorsitz Richterin Sonja Höpler-Salat) im Wiener Landesgericht. Der seit 2003 pensionierte 62-Jährige wies jede Schuld von sich.

Zu der Verhandlung kam es erst, nachdem sich das letzte der insgesamt drei mutmaßlichen Opfer hartnäckig gegen die angeblichen Belästigungen gewehrt hatte, wie die Privatbeteiligtenvertreterin darlegte. Sie warf dem Pädagogen vor, sich bewusst Opfer ausgesucht zu haben, die isoliert waren und in schwierigen familiären Verhältnissen lebten. Er habe ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufbauen wollen und sie begrapscht. Dem 62-Jährigen werden Übergriffe auf drei Schülerinnen jeweils im Teenageralter vorgeworfen. Die Taten sollen in den Zeiträumen 1991 bis 1996 auf die ersten beiden Opfer sowie 2001 bis 2003 begangen worden sein.

Der Beschuldigte bestritt, jemals Aussagen wie "Du bist eine schöne Frau" oder "Ich möchte mit dir nach Hause gehen" zu Schülerinnen getätigt zu haben. Auch habe er sie nie gestreichelt, begrapscht oder über den dienstlich notwendigen Kontakt hinaus berührt.

Die Richterin hielt ihm allerdings vor, dass gegen ihn nach seiner Pensionierung ein Betretungsverbot an der Schule ausgesprochen worden ist. "Erst im Dezember 2003" habe die Direktion das Verbot ausgesprochen, die Pensionierung sei bereits im September erfolgt. "Ich darf über Anschuldigungen mit niemandem sprechen", sagte er der Richterin in Zusammenhang mit dem Betretungsverbot.

1998 gab es bereits eine Beschwerde beim Stadtschulrat wegen der früheren Fälle, "dass ich keine privaten Gespräche mit den Schülern führen darf", sagte der Angeklagte. "Daran habe ich mich auch gehalten." Ebenso habe er eine Dienstanweisung vom April 2003 befolgt, persönliche Gespräche und insbesondere jeden Kontakt mit dem dritten mutmaßlichen Opfer zu unterlassen.

Zum letzten mutmaßlichen Opfer habe es überhaupt keinen persönlichen Kontakt gegeben. Er habe sie "als eher abstoßend empfunden". Die junge Frau behauptet laut Gericht jedoch, dass sie der Lehrer mehrmals pro Woche abgepasst und sie an der Brust sowie im Vaginal- und Analbereich berührt habe. Möglicherweise würden diese Behauptungen daran liegen, dass er sich 2001 mit einer Lehrerin angefreundet habe, die neu an die Schule gekommen sei, meinte der 62-Jährige.

Die Beschuldigungen hätten die beiden anderen Frauen erst gemacht, als sie gesehen hätten, dass das dritte Opfer mit seinen Aussagen Schwierigkeiten habe, behauptete der Angeklagte. Belastet wurde er von einer Sozialpädagogin des Instituts. Sie schilderte dem Gericht, dass ihr das dritte Opfer von einer Situation erzählt habe, in der sie ihm auf die Finger klopfte. Daraufhin soll er gedroht haben: "Pass auf, das wird Folgen haben." (apa)

31.7.2007 12:46