Buchinger übt weiter Kritik: Mangelnde Rechtssicherheit bei Schwerarbeiterpension
- Berufsliste hat "keinen normativen Charakter"
- Minister bezieht sich auf Erfahrungen von PVA

·Schwerarbeit im Detail: Alle Infos!
45 Versicherungsjahre für
ASVG, 42 für Beamte
·"Hackler" fast 1/4 der Frühpensionisten
9.748 davon fielen in die "Hacklerregelung"
Sozialminister Erwin Buchinger (S) sieht bei der Schwerarbeiterpension mangelnde Rechtssicherheit. In einer Anfragebeantwortung an den Grünen Abgeordneten Karl Öllinger heißt es, dass die von Ministerium, Sozialpartnern und Sachverständigen erstellte Berufsliste keinen normativen Charakter habe. Außerdem könne der Pensionsversicherungsträger erst am Ende des beruflichen Verlaufes rückwirkend Feststellungen zur Schwerarbeit machen.
Die von der Vorgängerregierung eingeführte Schwerarbeiterpension ist seit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft. Öllinger wollte nun unter anderem wissen, welche Mängel dieser Regelung durch die Pensionsversicherungsträger festgestellt worden seien. Der Minister bezieht sich in seiner Antwort auf Erfahrungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dienstgeber sowie Versicherte hätten nur unzureichende Kenntnis über die Schwerarbeiterregelung, was zu "sehr knappen" und "mangelhaften" Auskünften an den Versicherungsträger führe.
Auch zur Feststellung des Kalorienverbrauchs bei der Arbeit würden hinreichende gesetzliche Vorgaben fehlen, beklagt Buchinger. "Somit ist auch die derzeitige Vorgangsweise zur unabdingsbaren Verwaltungsvereinfachung noch nicht abgesichert, da für allfällige nachfolgende Sozialgerichtsverfahren weder die Berufsliste noch die Feststellungsmethode verbindlich ist", so der Minister schriftlich. Alles Faktoren, die eben zur genannten Rechtsunsicherheit führen würden.
Auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gibt es kein anderes Bild, wie aus der Anfragebeantwortung deutlich wird. Zudem sei man hier mit Nachweisproblemen, etwa was die Anzahl der Mitarbeiter betrifft, konfrontiert. Die Erhebungen würden sich "sehr komplex und aufwendig" gestalten, der Verwaltungsaufwand für die SVA sei zu hoch und in keinem Verhältnis zu den beantragten Pensionen.
Zuletzt lagen den Versicherungsträgern 276 Anträge auf Schwerarbeiterpension vor - davon 187 bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) allein. Zuerkannt wurden bis zu diesem Zeitpunkt nur 25 Pensionen. Geprüft, ob Voraussetzungen für einen Anspruch bestehen würden, wurden aber in diesem Zeitraum allein von der PVA rund 700 Fälle.
Reagiert hat Buchinger auch schon auf einen weiteren Kritikpunkt der Pensionsversicherungsträger: Künftig soll jede Art von Nacht-, Akkord und Fließbandarbeit als Schwerarbeit gelten. (apa)
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