Freitag, 27. Juli 2007

Wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird:
Beschweren und damit besser aussteigen

  • Wie viel Schadenersatz für Reisemängel drinnen ist
  • FORMAT: Bei Urlaubsfrust ist der Spaß wirklich vorbei

Wenn die Traumreise zum Horrortrip wird, dann heißt es schnell handeln. Wer sich zeitgerecht beschwert, steigt besser aus.

Die Welt ist ungerecht, dachte sich Jutta P., als sich der versprochene weiße weiche Sandstrand vor ihrem Urlaubshotel als Betonfläche mit Sandguss entpuppte. Die Unterkunft entsprach auch nicht den verheißungsvollen Versprechungen des Ferienkatalogs: Dort war von Ruhe und Erholung die Rede, die Wirklichkeit sah aber anders aus, denn ein Flugzeug nach dem anderen flog donnernd über die Hotelanlage. In der Nacht war dann ihre Geduld am Ende, als betrunkene Gäste sie lautstark am Schlafen hinderten. Wie schnell ein Urlaubstraum zum Alptraum werden kann, zeigt auch das Beispiel von Familie K., deren Flug nach Mallorca gleich sechs Stunden Verspätung hatte, wodurch die Familie einen vollen Tag ihres Urlaubs verlor und zu allem Überdruss auch noch auf ihr Gepäck verzichten musste, das erst einen tag später im All-inclusive-Club eintraf. Familie K. war sauer.

Alles dukumentieren
Wenn aus der Reiselust Urlaubsfrust wird, dann ist der Spaß vorbei. Bleibt die versprochene Erholung aus und sind am Urlaubsort gravierende Mängel zu bestanden, dann haben Reisende auch Anspruch auf Geldersatz. Die Saison der Reklamation beginnt mit Ende Juli, wenn die ersten Urlauber aus ihren Ferienzielen wieder zurück sind. "Ich hoffe für die Konsumenten, dass es nicht so viele sind. Die Pauschalreisen sind in diesem Jahr rückläufig, da kann es durchaus sein, dass es auch weniger Beschwerden gibt", sagt Martha Marx, Konsumentenschützerin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), bei dem die Telefone langsam heiß zu laufen beginnen. Doch wer Geld zurückerstattet haben möchte, sollte einige Regeln nicht außer Acht lassen. Konsumentenschützerin Marx: "Wichtig ist, alle Mängel zu dokumentieren. Auch Fotos sind hilfreich. Zudem sollte man sich die Namen und Telefonnummern von zeugen notieren. Wenn man dann zurück ist, schickt man einen eingeschriebenen Brief am dem Veranstalter und setzt eine Frist. Geschädigte sollten sich aber nicht mit Gutscheinen lassen."

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27.7.2007 09:51