"Verhärtet und unbeweglich": Streitthema Kindergeld - Bures erhöht Druck auf Kdolsky
- Arbeitszeitreduktion soll Zuverdienstgrenze ersetzen
- Kindergeld für 'subsidiär schutzberechtigte' Flüchtlinge
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auf die Rückforderungen
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Viel zu wenig Kinder-
betreuungsplätze
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Alte Fälle "im Licht der Gesetzgebung" prüfen
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um Zuverdienstgrenze
Bures fordert Stopp der Rückzahlungsbescheide
Frauenministerin Bures erhöht in Sachen Kindergeld den Druck auf Familienministerin Kdolsky. Bures kritisiert ihre Regierungskollegein als "verhärtet und unbeweglich". Im APA-Interview appelliert sie erneut an Kdolsky, die Zuverdienstgrenze durch eine Verpflichtung zur Arbeitszeitreduktion zu ersetzen. Außerdem sollen auch "subsidiär schutzberechtigte" Flüchtlinge Kindergeld erhalten.
Die für Herbst geplante Novelle hat zwei Kernpunkte: Die Zuverdienstgrenze wird ab 2008 von 14.600 auf 16.200 Euro jährlich angehoben. Außerdem wird eine weitere Kindergeld-Variante eingeführt: Bei 36 Monaten Bezugsdauer beträgt das Kindergeld wie bisher 436 Euro monatlich. Alternativ kann die Bezugsdauer auf 18 Monate reduziert werden - das Kindergeld steigt dann auf 800 Euro. Bures will der Gesetzesnovelle zwar auch in dieser Form zustimmen, trotzdem will sie noch "vier wesentliche Punkte" hineinverhandeln.
Erstens möchte Bures die Zuverdienstgrenze durch die Verpflichtung zur Arbeitszeitreduktion ersetzen. Zweitens fordert sie die Anpassung der Bezugsdauer für Alleinerzieherinnen an die von Paaren. Weiters sollen Übergangsregelungen sicher stellen, dass schon jetzt kurz vor der Entbindung stehende Mütter von der Flexibilisierung profitieren, auch wenn das Kind vor 2008 geboren wird. Und schließlich fordert Bures die Berücksichtigung von "subsidiär schutzberechtigten" Flüchtlingen.
Bei den Kinderbetreuungsplätzen ließ Bures durchklingen, dass die Länder einen größeren finanziellen Beitrag leisten müssen als der Bund. Demnach wird der Bund pro Kindergartenplatz 1.000 bis 3.000 Euro zuschießen. Ein Betreuungsplatz koste im Schnitt aber zwischen 4.000 und 7.000 Euro - die Differenz müssen die Länder berappen. Bisher war nur von einer Verdoppelung der Zuschüsse durch die Länder die Rede gewesen. (apa/red)
