Von Öffentlichkeit vorverurteilt? Richterin garantiert 'fairen Prozess' für Helmut Elsner
- Helige: Schuldfrage erst nach Verhandlung geklärt
- Keine Furcht vor medialem Druck bei Freispruch

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Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, der Hauptangeklagte im derzeit im Wiener Straflandesgericht laufenden BAWAG-Prozess, "bekommt einen fairen Prozess", meint die Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung, Barabara Helige, in einem Interview mit einer österreichischen Tageszeitung. In der Öffentlichkeit sei allerdings eine problematische Stimmung erzeugt worden, die ihre Krönung fand, als Elsner im Kärntner Kurzentrum Treibach-Althofen ausgebuht wurde.
"Das hat sich wirklich niemand verdient. Und da ist die Rolle der Gerichte ganz wichtig: Herr Elsner ist eine Person, deren Schuld jetzt vor Gericht geprüft wird. Nicht mehr und nicht weniger", so Helige im "Standard". Man wisse nicht, wie es ausgehen wird, das Ergebnis gebe es nach der Hauptverhandlung, "keinen Tag vorher".
Der Prozess, den sie über die Medien beobachte verlaufe "sehr professionell", so die Juristin. Sie traue es ihren Kolleginnen trotz der zum Teil verurteilenden Vorberichterstattung unvereingenommen zu sein. "Als Richter studiert man den Akt Stück für Stück, konzentriert sich dann auf seine Wahrnehmungen in der Hauptverhandlung. Wir lassen uns nicht von Emotionen hinweg reißen. Das haben wir gelernt, ist unsere professionelle Vorgangsweise", so Helige.
"Richter halten es immer für möglich, dass alles ganz anders ist. Es ist schwierig, aber es funktioniert", so Helige. Die Dynamik einer Hauptverhandlung lasse die Berichterstattung darüber in den Hintergrund treten. "Sie erleben ja alles eins zu eins: die Schweißperlen, die Coolness, alles, was Richter in der Beweiswürdigung auf sich wirken lassen. Das funktioniert, auch bei den Schöffen.
Ob die Richter bei einem Freispruch von Elsner öffentlich unter Druck kämen, hänge in erster Linie von der Begründung ab. Helige erinnert an den Kaprun-Prozess, der unter internationaler medialer Beobachtung geführt wurde, und wo der Richter einen Freispruch gefällt hat. "Durch eine sehr offene Prozessführung kann man in der Urteilsverkündung plausibel machen, warum ein Verfahren so ausgegangen ist", so Helige. "Das muss plausibel sein - dann ist auch ein unerwarteter Freispruch oder eine Verurteilung erträglich."
In der BAWAG-Vorberichterstattung wollten manche Medien steuern, gewisse Ergebnisse erzwingen. Die Gerichte müssten und könnten damit leben, aber für die Beschuldigten könne das verheerend sein: "In der Causa BAWAG wurde der Anklageentwurf veröffentlicht, da gab es noch nicht einmal Angeklagte". Zurecht gebe es deswegen Ermittlungen gegen Justizorgane.
Mehr Richter wären hilfreich, damit nicht - wie derzeit - die AMIS-Angeklagten in U-Haft auf ihr Verfahren warten müssten, weil sie denselben Staatsanwalt haben. "Das dürfte nicht passieren", so die Richterin, die Leute hätten Anspruch auf ein rasches Verfahren.
Zur derzeit laufenden Diskussion über die von Justizministerin Baria Berger geplanten Abschaffung des Weisungsrechtes für Staatsanwälte in Korruptionsfällen, meint Helige: "Wir fordern prinzipiell ein nicht-politisches Weisungsoberhaupt: den Generalprokurator."
(apa/red)
