Ullrichs Bankunterlagen gehen an Bonner Staatsanwaltschaft: "Wichtiger Mosaikstein"
- Schweizer Gericht verfügte Herausgabe der Akten
- Aufschluss über Zahlungen an Fuentes erhofft
Die Bonner Staatsanwaltschaft erhält im Dopingverfahren gegen Jan Ullrich Bankunterlagen aus der Schweiz. Der ehemalige deutsche Radprofi wehrte sich vergeblich vor Gericht gegen die Herausgabe der Dokumente. Die Akten werden nach Angaben der Thurgauer Staatsanwaltschaft noch in dieser Woche übergeben.
In dem Urteil geht es um die Schweizer Rechtshilfe an Deutschland im Betrugsverfahren gegen Ullrich und dessen früheren Betreuer, den Belgier Rudy Pevenage. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte sich nach den Unterlagen eines Bankkontos erkundigt, das Ullrich bei der Credit Suisse in Kreuzlingen unterhält. Die deutschen Ermittler vermuten, dass der im Kanton Thurgau lebende Tour-de-France-Sieger von 1997 über dieses Konto Geld an den spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes und an andere Personen für die Verabreichung von verbotenen Dopingmitteln überwiesen hat.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ordnete deshalb bereits im Jänner die Herausgabe der Unterlagen an die deutschen Behörden an, und zwar für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum 30. Juni 2006. Ullrich wehrte sich jedoch mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Rechtshilfeleistung. Am 16. Mai unterlag er vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Nun lehnte das Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde ab.
Der Leitende Staatsanwalt des Kantons Thurgau, Hans Ruedi Graf, sagte auf Anfrage der AP, seine Verfügung sei rechtskräftig. Er werde die fraglichen Kontounterlagen nun umgehend den deutschen Behörden übergeben. Zudem will Graf mit Ullrichs Anwalt Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob dieser in die Aushändigung von Material einwilligt, das bei einer Hausdurchsuchung in Ullrichs Villa in Scherzingen im September beschlagnahmt worden war. Dabei geht es um die Auswertung von Handys und anderen Datenträgern.
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt gegen Ullrich wegen des Verdachts auf Betrug in einem besonders schweren Fall. Pevenage muss sich wegen Beihilfe dazu sowie wegen Verstoßes gegen das deutsche Arzneimittelgesetz verantworten.
Das Bundesgericht in Lausanne hätte sich mit dem Fall Jan Ullrich nur befasst, wenn elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden wären oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufwiese. Dies sei nicht gegeben und außerdem würden die vorgeworfenen Strafbestände auch in der Schweiz verfolgt, hieß es in einer Gerichts-Mitteilung. In diesen Fällen gilt das sonst strikte Bankgeheimnis nicht.
"Die freigegebenen Bankunterlagen werden ein wichtiger Mosaikstein unserer Ermittlungen sein und den möglichen Geldfluss zu Fuentes oder ihm nahe stehenden Personen offen legen", sagte Jörg Schindler von der wegen Betrugs ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft.
