Freitag, 27. Juli 2007

Soll "Justizanwalt" eingeführt werden? Berger und Richtervereinigung sind dagegen

  • Ministerin: Unabhängigkeit der Justiz gefährdet
  • Für interne Beschwerdestellen in den Bundesländern

Justizministerin Maria Berger (S) lehnt die Pläne der rot-schwarzen Verfassungs-Arbeitsgruppe zur Einführung eines "Justizanwalts" ab. "Ich bin dagegen, so wie er jetzt vorgesehen ist", sagt Berger in einer österreichischen Tageszeitung. Zur Kritik der Richtervereinigung, die durch den Justizanwalt die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet sieht, meint sie: "Diese Sorge ist berechtigt, so wie dieser Justizanwalt angelegt ist: Wenn er möglicherweise in laufenden Verfahren Empfehlungen an die Richter aussprechen kann."

"Das wäre gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und gegen die Gewaltenteilung", sagt Berger im "Standard". Für die SPÖ sei dieser Vorschlag "sicher nicht repräsentativ", so die Ministerin. Sie spricht sich für justizinterne Beschwerdestellen aus, die in den Bundesländern angesiedelt werden.

Einmal mehr drängt Berger auch auf die Abschaffung ihres Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwälten. Dass dies umgesetzt werden kann, glaubt sie aber nicht und verweist auf den Widerstand der ÖVP gegen die weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung: "Angesichts der negativen Reaktion schon bei diesem kleinen Schritt mache ich mir keine großen Hoffnungen."

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, hat neuerlich scharfe Kritik an den Entwürfen zur Staatsreform geübt. Konkret sieht sie im geplanten "Justizanwalt" - einer Beschwerdestelle gegen Missstände in der Justiz - eine "Unterminierung der Gewaltenteilung". Sollte dieser Plan umgesetzt werden, wäre aus ihrer Sicht sogar eine verpflichtende Volksabstimmung nötig.

Helige meinte dazu: "Das ist eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, weil es in das rechtsstaatliche Prinzip eingreift." Die Präsidentin der Richtervereinigung befürchtet, dass der Justizanwalt in die Rechtssprechung eingreifen könnte. Auch seine Ernennung durch das Parlament lehnen die Richter ab.

Helige will nun selbst einen Vorschlag für eine interne Justiz- Beschwerdestelle erstellen. Diese sollte bei den vier Oberlandesgerichten angesiedelt sein, von den dortigen Personalsenaten vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Schriftliche Missstandsfeststellungen soll es nicht geben - vielmehr soll die Beschwerdestelle mündlich vermitteln und "bei eklatanten Mängeln" die Dienstaufsicht einschalten.

Sollte der Justizanwalt wie geplant beschlossen werden, will Helige "alle Möglichkeiten ausschöpfen". Insgesamt wünscht sie sich mehr Unabhängigkeit für Richter und Staatsanwälte - die Pläne der rot -schwarzen Staatsreform-Arbeitsgruppe brächten aber genau das Gegenteil, kritisierte die Richterin. Unzufrieden ist sie nicht nur mit dem Justizanwalt, sondern auch damit, dass das Weisungsrecht der Justizministerin über die Staatsanwälte erhalten bleiben soll.

Martin Ulrich, Vertreter der Staatsanwälte in der Beamtengewerkschaft, forderte denn auch das Ende des ministeriellen Weisungsrechtes. Die Staatsanwälte müssten "frei von politischer Einflussnahme" sein, forderte Ulrich (apa/red)

27.7.2007 17:31