Samstag, 4. August 2007

"Kleine Geschenke" illegal: Abgeordneten-Bestechung soll bald strafbarer Akt werden

  • Koalition will entsprechende UNO-Vorgabe umsetzen
  • Bestechung von Nationalratsmitgliedern derzeit erlaubt

Im aktuellen Entwurf des Justizministeriums zur Verschärfung der Anti-Korruptionsbestimmungen ist das Thema zwar ausgespart - trotzdem dürfte die Bestechung von Abgeordneten bald strafbar werden. Sowohl SPÖ als als auch ÖVP versichern, dass eine entsprechende Vorgabe der UNO umgesetzt wird. Für Nationalratspräsidentin Prammer ist es "logisch, dass das strafbar ist".

Laut der UN-Konvention gegen Korruption muss die Bestechung und Bestechlichkeit von "public officials" unter Strafe gestellt werden. Unter "public officials" sind laut den Erläuterungen der UNO aber nicht nur öffentlich Bedienstete zu verstehen, sondern "jede Person, die ein legislatives, exekutives, administratives oder juristisches Amt" im Staat ausübt - also eben auch Nationalratsabgeordnete. Und deren Bestechung ist - im Gegensatz zur eigentlichen Beamtenbestechung - in Österreich nicht strafbar.

Ursprünglich wollte das Justizministerium diese Lücke mit einer Gesetzesnovelle schließen, die auch die Bestechung in der Privatwirtschaft und die Bestechung ausländischer Abgeordneter unter Strafe stellt. Aus Rücksicht vor dem Parlament, wie es im Ministerium heißt, wurde die Abgeordneten-Bestechung jedoch aus dem Ende Juli verschickten Begutachtungsentwurf ausgespart. Die Initiative dazu solle von den Abgeordneten selbst kommen, heißt es im Büro von Justizministerin Berger.

Die Opposition ist in in der Causa uneins: Während die Grünen klar für eine derartige Regelung plädieren und in einem Aufwaschen gleich für mehr Transparenz bei den Parteispenden sorgen möchten, sind FPÖ und BZÖ skeptisch. (apa)

4.8.2007 12:19