Kdolsky kennt bei Kindergeld keine Gnade: Ministerin beharrt auf Rückforderungen!
- Auch Zuverdienstgrenze soll künftig nicht fallen
- Maßnahmen noch vor ihrer Amtszeit beschlossen
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Bures fordert Stopp der Rückzahlungsbescheide
Familienministerin Andrea Kdolsky bleibt in Sachen Zuverdienstgrenze beim Kindergeld weiter hart. An einen Stopp der rückwirkenden Kontrollen denkt Kdolsky nicht, wie sie erklärte. Ihre bereits bekannte Argumentation: Sie habe eine "verworrene Situation" übernommen, trotzdem gelte es Gesetze einzuhalten. Auch bei der Gesetzesnovelle zum Kindergeld hält die Familienministerin weiter an dem Zuverdienstlimit fest. Dieses sei als familienpolitische Maßnahme beschlossen worden "noch vor ihrer Zeit als Regierungsmitglied", daran habe sie sich nun zu halten, meinte die Ministerin.
Man könne von ihr nicht erwarten, dass sie sämtliche gültige Beschlüsse außer Kraft setze, empörte sich die Ministerin. "Ich habe als Ärztin und Managerin gelernt, schnell Probleme anzunehmen und zu versuchen, sie zu lösen, anstatt lange herumzureden", kommentierte sie ihre unveränderte Position in Sachen Rückforderungen. Jenen 98 Prozent der österreichischen Kindergeldbezieher, die die Regelung der Zuverdienstgrenze verstanden hätten, sei sie es schuldig, dafür zu sorgen, dass "Gesetze eingehalten werden". Denn: Informationsmöglichkeiten habe es, entgegen anders lautender Kritik, genug gegeben, meinte Kdolksy und nannte die Arbeiterkammer als Beispiel. Härtefälle schloss sie erneut aus, schließlich könne man die Zahlungen auch in Raten oder gestundet zurückerstatten, auch ein Teilverzicht sei möglich.
Vereinfachung der Berechnung soll kommen
Nichtsdestotrotz hält Kdolsky eine Vereinfachung der Berechnung des höchstmöglichen Einkommens ohne Verlust des Kindergeldes für notwendig. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den vom Familienministerium geplanten Online-Rechner, der Eltern die Berechnung ihres Einkommenslimits erleichtern soll. Außerdem werde sie mit dem Wirtschaftsministerium über die "klare und transparente Gestaltung" von Lohnzetteln verhandeln, so die Ministerin.
Keine "Veränderungsnotwendigkeit" sieht Kdolsky weiterhin beim derzeit in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf zum Kindergeld. Eine Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 Euro, wie vorgesehen, sei zu befürworten, fallen lassen will die Ministerin das Limit aber weiterhin nicht. Sie möchte das neue Gesetz ab 2009 evaluieren lassen: dann könne man "über alles reden". Einen "aktiven Dialog" werde es auch nach dem Ende der Begutachtungsfrist der Gesetzesnovelle am 27. Juli geben, so Kdolsky. (apa/red)
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