"Große Kronzeugenregelung": Korruptions- Staatsanwaltschaft soll weisungsfrei werden
- Soll u.a. bei Bestechung, Amtsmissbrauch ermitteln
- 2007 erst eine Intervention bei Ministerin Berger

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Für Ministerin Berger scheint Neubau sinnvoller
Justizministerin Maria Berger will erstmals auf das Weisungsrecht gegenüber einem Teil der Staatsanwaltschaft verzichten. Konkret soll die geplante Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren weisungsfrei gestellt werden. In diesen "sensiblen Fällen" möchte sie auf das Weisungsrecht verzichten, sagt Berger in einem Zeitungsinterview: "Es soll der Anschein vermieden werden, dass über dieses Recht Wünsche an die Justiz heran getragen werden können."
Die in Wien angesiedelte Sonderstaatsanwaltschaft - fünf "klassische" Staatsanwälte und zur Unterstützung 20 Fachleute mit betriebswirtschaftlichem Wissen - soll bei Bestechung, Amtsmissbrauch, Untreue, Geldwäsche, Betrug, aber auch bei Polizeiübergriffen weisungsfrei ermitteln. Wie Berger im "Falter" erklärt, wurde im ersten halben Jahr im Ministerium bisher erst eine einzige Intervention an sie herangetragen: "Die kam von den Medien, nicht von der Politik. Da wollte jemand seine Quelle schützen."
Außerdem geplant ist laut Berger eine "große Kronzeugenregelung". Berger dazu: "Bei einer Bestechung handeln ja beide Seiten kriminell. Wer sich selbst strafbar gemacht hat, aber ein Geständnis ablegt, ehe die Staatsanwaltschaft von sich aus ermittelt, könnte in Zukunft straflos ausgehen. Eine Kronzeugenregelung ist die einzige Möglichkeit, korrupte Strukturen aufzubrechen." (apa/red)
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