Wunsch der Staatsreform-Arbeitsgruppe: Schutz von Wasser und Wald in Verfassung
- Kohl verteidigt Einführung eines "Justizanwalts"

·Staatsreform: Erste Ergebnisse präsentiert
Für Beschwerden bei Missständen 'Justizanwalt'
Die Staatsreform-Arbeitsgruppe der Koalition möchte eine Bestandsgarantie für die Bundesforste in die Verfassung aufnehmen. Laut Ex-Nationalratspräsident Khol soll sowohl der "Schutz von Wasser" als auch die Garantie des Waldes als "Staatsgrundsatz" festgeschrieben werden. Weitere mögliche Grundsätze, zusätzlich zu den bestehenden: sozialer Rechtsstaat und Atomkraftfreiheit.
An diese Staatsgrundsätze am Beginn der Verfassung sollte laut Khol dann der Grundrechtskatalog anschließen, den die rot-schwarze Expertengruppe bis Herbst ausarbeiten möchte. Geplant sind demnach etwa 30 Artikel - darunter auch soziale Grundrechte wie Arbeit, Bildung, Wohnen und soziale Sicherheit. Der Grundrechtskatalog soll die verschiedenen Grundrechtsquellen - von der Menschenrechtskonvention, über die Staatsgrundgesetze bis zur UN- Kinderrechtskonvention - zusammenfassen.
Die sozialen Grundrechte sollen zwar beim Verfassungsgerichtshof einklagbar sein, aber nur dann, wenn der Gesetzgeber überhaupt keine Maßnahmen trifft, um diese Rechte umzusetzen. Qualität und Ausmaß der Umsetzung sozialer Grundrechte sollen nicht vom VfGH geprüft werden: "Das ist eine Frage, die von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängt, das sind politische Entscheidungen", betont Khol. Das Recht auf Arbeit würde beispielsweise Arbeitsvermittlung umfassen: "Der einzelne kann nicht auf einen Arbeitsplatz klagen."
Kohl verteidigte die geplante Einführung eines "Justizanwalts" für Beschwerden gegen die Gerichte und weist die Kritik der Richtervereinigung zurück. "Ich glaube, das ist ein Vorwand der Richtervereinigung, um gegen dieses Beschwerdeverfahren aufzutreten", sagte Khol. Grund: Die Richtervereinigung habe selbst einen Vorschlag gemacht, bei dem sie ein Mitspracherecht bei der Bestellung der Kontrollore gehabt hätte.
(apa/red)
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