Abgelaufene Pickerl: Probleme an Grenzen - Besondere Vorsicht in Ungarn & Slowenien
- Von Geldstrafe bis Kennzeichenabnahme alles möglich
- Besser schon vor Urlaubsbeginn Pickerl überprüfen

·Preisdifferenzen bei Pickerlüberprüfung
Arbeiterkammertest zeigt Unterschiede von 170 %
·Radar-Warnung mit Navi-Gerät oft illegal
Systeme können im Aus- land eingezogen werden
Grundsätzlich unterliegt die Pickerl-Überprüfung dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Ein abgelaufenes Pickerl kann allerdings an Grenzübergängen zu Problemen führen. Vor allem an der ungarischen und slowenischen Grenze kommt es laut ÖAMTC immer wieder zu Schwierigkeiten. So wird immer wieder Autofahrern die Einreise verweigert, wenn das "Begutachtungspickerl" abgelaufen ist.
Die Erfahrungsberichte reichen von Geldstrafen bis zu Kennzeichenabnahmen. Diese Vorgehensweise widerspricht zwar internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen, wer sich aber solche Probleme von vornherein ersparen will, sollte vor Reiseantritt sicher stellen, dass das Ablaufdatum des Pickerls bis zur Heimreise aus dem Urlaub nicht überschritten sein wird.
Andere Länder - andere Pickerlvorschriften
Das österreichische Kraftfahrgesetz gibt Autobesitzern einen Monat vor und vier Monate nach dem eingestanzten Überprüfungstermin Zeit, die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen. Viele Länder kennen aber keine oder kürzere Toleranzfristen als Österreich. Die dortigen Beamten glauben dann, dass sie ein Fahrzeug mit "überzogenem" Termin beanstanden können. Abgesehen davon muss sich ein Fahrzeug, unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls, natürlich immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. (OTS/red)
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