Reparatur-Vorschlag für Schenkungssteuer:
Grundstücke sollen neu bewertet werden
- AK fordert auch Besteuerung von Finanzvermögen
- Steuerfreibetrag sollte 300.000 Euro betragen
·Schenkungssteuer
vom VfGH aufgehoben
Veraltete Einheitswerte - Molterer für Auslaufen
·Aus für Schenkungs-
Steuer wird sehr teuer
AK: Bis zu 500 Milllionen Euro Ausfälle befürchtet
·Immer top-aktuell: Börsenkurse LIVE
ATX, DAX & Co - Laufend aktuelle Kurswerte
·NEWS: Die Top 1.000 der heimischen Firmen
KLICKEN: OMV vorne, Porsche & Strabag folgen
Die Arbeiterkammer (AK) hat einen Reparaturvorschlag für die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippte Schenkungssteuer wie auch für die Erbschaftssteuer gemacht. Kernpunkt der Reform soll eine neue Bewertung von Grundstücken sein. AK-Steuerexperte Farny forderte außerdem die Besteuerung von Finanzvermögen. Der Steuerfreibetrag sollte 300.000 Euro betragen.
"Man muss diese Steuern nicht lieben aber man muss deren Bedeutung im Gesamtsystem anerkennen", beschrieb Farny den Standpunkt der AK zu beiden Abgaben. Zwar könne man sich auch vorstellen, lediglich die zuletzt vom VfGH beanstandete Schenkungssteuer zu reparieren, "einen gewissen Kern der Verfassungswidrigkeit trägt das aber in sich". Farnys Hauptargument für die Beibehaltung ist, dass es in Österreich zwar eine deutliche Überbesteuerung der Arbeit, gleichzeitig aber eine Unterbesteuerung des Vermögens gebe. Untermauert wurde diese These von einer Wifo-Studie im Auftrag der AK.
Das nun vorliegende "idealtypische Modell für eine Reparatur" sieht zwei Steuerklassen anstelle von bisher fünf vor. Zu Klasse Eins würde man engste Verwandte - also nicht mehr etwa den Großneffen - und Lebensgefährten zählen. Klasse Zwei wären alle anderen juristischen Personen. Dementsprechend solle auch der Steuersatz bemessen sein: So könnte sich dieser je nach Klassifizierung zwischen vier und 20 Prozent bzw. zwischen zwei und zehn Prozent bewegen.
Auch die "sehr attraktiven" Freibeträge sollen diesem System angepasst werden: So würden bei Steuerklasse zwei nur noch 150.000 Euro gelten. Für Betriebsvermögen gelte allerdings ein zusätzlicher Freibetrag von nochmals 300.000 Euro. Farny ist vor allem eines wichtig: "Die durchschnittliche Erbschaft - also Haus und Auto - sollen steuerfrei sein." Hingegen würde es zu einer "vertretbaren Belastung" für Unternehmen kommen.
(apa/red)
Syrien-Krise18:14
Obama ein Feigling?Wegschauen oder eingreifen? US-Präsident schweigt zum Massaker von Houla
Nachbeben in Italien20:01
Mehrere TodesopferErneut große Schäden und Tote nach schweren Erdstößen in Norditalien

