Freispruch für Didulica nach Brutalo-Foul:
Ex-Austrianer kommt ungeschoren davon
- Gericht stellt keine fahrlässige Körperverletzung fest
- BILDER: So mähte Didulica den Rapid-Stürmer nieder

·Joey Didulica bricht Axel Lawarees Nase
BILDER: Kung-Fu-Einlage des Austria-Keepers
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Joey Didulica, ehemaliger Tormann von Austria Wien, ist im Oberlandesgericht Wien vom Vorwurf der vorsätzlichen schweren Körperverletzung freigesprochen worden. Didulica hatte im Mai 2005 dem Rapid-Stürmer Axel Lawaree im Wiener Derby schwere Verletzungen zugefügt und war dafür in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt worden. Lawaree wurde mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Der Kroate Didulica war persönlich zur Berufungsverhandlung erschienen und wirkte nervös. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung gefordert, was bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten hätte können.
Vorsitzender Ernest Maurer kam aber nach nur sehr kurzer Beratung zu seinem Freispruch und begründete diesen im Wesentlichen damit, dass es sich um eine für die Kampfsportart Fußball spartenspezifische Begleiterscheinung gehandelt habe. Didulica sei zudem keine Absicht nachzuweisen gewesen, weil keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Verhalten gefunden worden seien. Als wesentlich wurde auch eingestuft, dass sich der Vorfall im Kampf um den Ball ereignet hatte.
Fußball sei eine Kampfsportart mit sozialadäquatem, typischem Risiko einer Verletzung. Der Verletzte sei selbst Teilnehmer dieser Kampfsportart und unterliege damit den gleichen Regeln, hieß es u.a. in der Urteilsbegründung. Anders wäre es, wenn es sich unabhängig vom Kampf um den Ball ereigne. Eine Verletzung im Kampf um den Ball sei aber eine unumgängliche, spartenspezifische Begleiterscheinung. Auch ein unrichtiges Einschätzen einer Spielsituation liege noch in der Natur der Kampfsportart Fußball. Eine bloße Verletzung gegen eine Sportregel sei daher nicht anwendbar auf das Strafrecht.
Das Urteil folgte damit dem bisher üblichen Trend, was Verletzungen im Fußball betrifft. Das Ersturteil war eher aus der Reihe der bisherigen Gepflogenheiten bezüglich Verletzungen im Profi-Fußball getanzt.
Das sah auch Didulica-Verteidiger Dr. Oliver Scherbaum so. "Damit ist Rechtssicherheit auch bei Profi-Fußballspielen wieder hergestellt. Der Versuch, den Ball zu spielen, kann keine strafbare Handlung sein. Es war ein spieltypischer Regelverstoß und der kann nicht rechtswidrig sein." Geholfen habe laut Scherbaum, dass seit dem Vorfall über zwei Jahre vergangen waren. "Dadurch waren die Emotionen draußen. Unser Ziel war immer, eine objektive Betrachtung der Causa zu erreichen."
"Rechtssystem in Österreich funktioniert"
Didulica war am 26. Mai 2005 beim großen Wiener Derby im Ernst-Happel-Stadion dem belgischen Rapid-Stürmer an der Strafraum-Grenze mit dem Knie entgegengesprungen und hatte mit seiner "Kung-Fu-Attacke" Lawaree u.a. einen Nasenbeinbruch zugefügt. Das brutale Foul hatte in der Folge die Emotionen speziell bei den Fans der beiden Wiener Erzrivalen Rapid und Austria hoch gehen lassen. Didulica war damals vom Bundesliga-Strafsenat zu einer Sperre von acht Spielen verurteilt worden und hatte den Verein ein Jahr später verlassen.
Der kroatische Tormann, der mittlerweile beim niederländischen Erstliga-Klub AZ Alkmaar beschäftigt ist, dort wegen einer Kopferverletzung aber seit längerem nicht einsatzfähig ist, gab sich nach dem Urteil sehr erleichtert. "Ich habe gesehen, dass das Rechtssystem in Österreich doch funktioniert. Mein Anwalt hat großartige Arbeit geleistet", sagte Didulica. Es fühle sich großartig an, von dieser Belastung befreit zu sein. "Ich bin ein Sportsmann. Ich bin fair. Das ist mir in der Bewegung passiert und war keine Absicht."
Lawaree wurde vom OLG auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Chancen dort werden aber als eher gering eingestuft. Zwar ist das Urteil eines Strafgerichtes nicht bindend, im Allgemeinen folgt aber auch ein Zivilgericht dem Urteil.
(apa/red)
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