Freitag, 22. Juni 2007

Entschädigung bei Zug-Verspätungen: EU über "Geld zurück" im Bahnverkehr einig

  • Nach 1 Stunde 25%, nach 2 Stunden 50% zurück
  • Regelung für internationalen Verkehr ab 2009 in Kraft

In der EU sollen Bahnreisende in Zukunft für Verspätungen bei Zugfahrten eine Entschädigung erhalten. Darauf einigten sich nach langwierigen Verhandlungen das Europaparlament, die EU-Kommission und der EU-Ministerrat.

"Künftig gibt es für alle Bahnreisende bei Verspätungen Geld zurück", sagte in Straßburg der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Jarzembowski. Die Regelung soll ab 2009 in Kraft treten, gilt jedoch zunächst nur für den internationalen Verkehr. Bei nationalen Bahnfahrten, die etwa 95 Prozent aller Fahrten ausmachen, können die Mitgliedsländer Übergangsfristen bis zu 15 Jahren beschließen.

Nach einer Stunde 25%, nach zwei Stunden 50%
Hat ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung, soll der Fahrgast 25 Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gibt es die Hälfte des Fahrpreises zurück. Jarzembowski bedauerte die Möglichkeit langer Übergangsfristen. "Ich gehe aber davon aus, dass die Bundesregierung keine Übergangsfristen in Anspruch nehmen wird", sagte er.

Abgelehnt hatten die EU-Verkehrsminister die Forderung des Europaparlaments, auch im Regional- und Nahverkehr, wo es häufig zu beträchtlichen Verspätungen kommt, die Bahnkunden zu entschädigen. Die nationalen Eisenbahnnetze werden ab 2010 für den Wettbewerb geöffnet. Im September soll das Europaparlament über die Vorlage abstimmen.

(apa/red)

22.6.2007 07:45