Kubaner-Konten von BAWAG geschlossen: Außenministerium stellt Ermittlungen ein
- Nach rechtlicher Prüfung durch das Völkerrechtsbüro
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Das Außenministerium hat beschlossen, die Ermittlungen wegen der Schließung kubanischer Konten durch die BAWAG P.S.K. im April nicht fortzuführen. Dies teilte das Ministerium mit. Das Ministerium hatte die Ermittlungen im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdacht auf Verletzung von EU -Bestimmungen gegen die extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen eingeleitet.
Die Ermittlungen erfolgten auf Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Bestrafung von Verstößen gegen die Vorschriften der EG -Verordnung Nr. 2271/96. Diese EG-Verordnung verbietet die extraterritoriale Wirkung von bestimmten US-Gesetzen, darunter des so genannten Helms Burton Act, in der Europäischen Union.
Anfang Mai 2007 wurde seitens der BAWAG bekannt gegeben, dass die Bank die Geschäftsbeziehungen zu kubanischen Staatsbürgern wieder aufnehme und dass der neue Mehrheitseigentümer Cerberus mittlerweile bei der zuständigen US-Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Anwendung extraterritorial wirkender US-Gesetzgebung erhalten habe.
"Die detaillierte rechtliche Prüfung durch das Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, in Kooperation mit der Europäischen Kommission, hat ergeben, dass die Ermittlungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz nicht mehr fortzuführen sind", teilt das Ministerium mit.
(apa/red)

