Mittwoch, 20. Juni 2007

Mutter sperrte ihr Kind jahrelang ein:
Aus Angst um Sorgerecht im Haus versteckt

  • Deutschland: Mädchen war seit der Geburt daheim
  • Vater konnte Mutter bei Besuchen nicht umstimmen

Die allein stehende Bäuerin in Bayern, die ihre Tochter jahrelang im Haus eingesperrt hatte, wollte damit den Entzug des Sorgerechts verhindern. "Als Hintergrund für ihr Verhalten kommt eine persönliche Überforderung in Betracht", teilte die Staatsanwaltschaft Memmingen mit. Das Kind ist vor wenigen Tagen entdeckt worden.

Die 46-jährige Frau räumte ein, ihre inzwischen sieben Jahre alte Tochter Anja seit der Geburt in ihrem landwirtschaftlichen Anwesen vor der Außenwelt verborgen zu haben. Nach dem Tod ihrer Mutter und wegen der Pflegebedürftigkeit ihres Vaters habe sie die elterliche Landwirtschaft allein weitergeführt.

"Ihre dadurch bedingte Arbeitsüberlastung führte zu einer Vernachlässigung von Wohnung und Haushalt. Als dann 1999 ihr Kind nicht ehelich geboren wurde, hatte sie die Befürchtung, dass ihr Anja auf Grund des wenig geordneten Zustandes ihres Umfeldes von den Behörden entzogen wird", erklärten die Ermittler. Deshalb habe sie das Kind nicht beim Standesamt angemeldet und sich mit ihrer Tochter von der Umwelt abgeschottet.

Die Mutter "betreute und erzog das Mädchen Anja, das sich im Haus weitgehend frei bewegen konnte, aus ihrer Sicht nach besten Kräften und führte sie gelegentlich auch kurzzeitig ins Freie".

Das Mädchen, das seit seiner Befreiung in ärztlicher Obhut sei, weise Entwicklungsverzögerungen auf und spreche wenig. Sie sei aber ausreichend ernährt und weise keine Spuren körperlicher Gewalt auf.

Der 51-jährige Vater habe Mutter und Kind regelmäßig besucht. "Nach eigenen Angaben gelang es ihm nicht, die Mutter zu einer Änderung der Verhältnisse zu überreden", erklärten die Behörden.

Das Jugendamt Günzburg beantragte beim Familiengericht den vorläufigen Entzug des Sorgerechts. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter die Misshandlung Schutzbefohlener vor, hat aber keinen Haftbefehl beantragt. Die Frau wird an einem anderen Ort ärztlich betreut.

(apa/red)

20.6.2007 11:25