Donnerstag, 21. Juni 2007

Schlachtvieh künftig "nur" 4,5 Stunden auf Achse: Tiertransport-Gesetz verabschiedet

  • BZÖ und Tierschützer: Neues Gesetz noch zu lax

Im parlamentarischen Gesundheitsausschuss ist das neue Tiertransportgesetz verabschiedet worden. Damit ändert sich die erlaubte Dauer der Fahrten mit Schlacht- oder Nutz- bzw. Zuchttieren. Erstere dürfen künftig nur mehr viereinhalb Stunden am Stück transportiert werden, mit Ausnahmen darf diese Zeit auf 8,5 Stunden ausgedehnt werden. Kritik übten BZÖ und Tierschützer.

Damit ist Österreich strenger als die EU, die acht bis 12,5 Stunden zulässt und bei speziell ausgerüsteten Fahrzeugen sogar bis zu 24 Stunden Fahrtzeit bei Schweinen und 14 Stunden bei Rindern erlaubt. Dazu soll es mehr Kontrollen und Koordination geben.

Bei Verstößen gegen das Gesetz ist eine Verdoppelung der Höchststrafen vorgesehen. Die Zuständigkeit über die Tiertransporte wechselte zudem vom Infrastrukturministerium in das Gesundheitsministerium.

"Wesentliche Verbesserungen", sieht ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl in dem Gesetz. Auch die SPÖ zeigte sich zufrieden: Tierschutzsprecher Dietmar Keck sprach von "Riesenfortschritten in allen Belangen im Tierschutz" erreicht werden", freute sich SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck vor der Beschlussfassung im Ausschuss.

Auch eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes steht auf dem Plan: Die Tierschutz-Ombudsmänner erhalten in den Verwaltungsverfahren künftig explizit Parteienstellung und der Tierschutzrat wird mit mehr Kompetenz ausgestattet und dient als Expertengremium zur Beratung der Gesundheitsministerin. Darin werden auch die Landesveterinärdirektoren aufgenommen sowie ein Vertreter der europäischen Tierschutzorganisation "Eurogroup of Animal Welfare".

Die Aufnahme der Landesveterinärdirektoren in den Tierschutzrat rief Kritik bei Tierschützern hervor: Der Österreichische Tierschutzverein veranstaltete eine Demonstration vor dem Parlament und sprach von "Demontage" des Tierschutzrates.

Kritik am Tiertransportgesetz übte BZÖ-Chef Peter Westenthaler: Viereinhalb Stunden durchgehender Transport seien zu lange, schon nach zwei Stunden solle eine Pause verpflichtend werden, meinte er in einer Aussendung.

- Bauernbund sieht Verbesserungen
Positiv hat sich der Präsident des Bauernbundes, Fritz Grillitsch, zu dem verabschiedeten Tiertransportgesetz geäußert. Es bringe deutliche Verbesserungen. Mit dem Gesetz ändert sich die erlaubte Dauer der Fahrten mit Schlacht- oder Nutz- bzw. Zuchttieren.

"Besonders für die klein strukturierten Berg- und Biobauern bringt dieses Gesetz wesentliche Erleichterungen", sagte Grillitsch. "Mir persönlich ist es lieber, wenn ein zertifizierter Biobauer aus dem Waldviertel seine Tiere selbst nach Vorarlberg liefern kann, als wenn ein internationaler Langstreckentransport Tiere aus Osteuropa anliefert", so Grillitsch.

Notwendig wurde das Gesetz durch eine neue EU-Verordnung, in der festgeschrieben ist, dass auch auf die Verbrauchererwartung Rücksicht zu nehmen ist. Kleine Strukturen in entlegenen Gebieten wie etwa in Österreich bedeuten laut Bauernbund im europäischen Vergleich geringere Viehzahlen auf den Höfen. Daher muss häufig auch der Transport von Einzeltieren gesichert werden.

"Auch Transporte aus geographisch ungünstigen Lagen können künftig gegenüber Langstreckentransporten konkurrenzfähig bleiben. So kann der Wunsch der Konsumenten nach regionalen, frischen und qualitativ hochwertigen Produkten auch künftig von den heimischen Bauern und deren Wirtschaftspartnern erfüllt werden", erläuterte der Grillitsch.

Für den Bauernbundpräsidenten ist es auch wichtig, dass bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes die besten Experten herangezogen worden seien. Diese würden auch im neuen Tierschutzrat vertreten sein.

(APA/red)

21.6.2007 07:34