Radar-Warnung mit Navi-Gerät oft illegal: Systeme werden im Ausland beschlagnahmt
- Hohe Strafen drohen in Deutschland und der Schweiz
- Radarstandpunkte besser aus Navi-Gerät löschen

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Moderne GPS-Geräte bieten in vielen Fällen eine Radarwarnung, bei der die Geräte auf den elektronischen Karten verzeichnet und rechtzeitig vor ihnen gewarnt wird. Was in Österreich erlaubte Praxis ist, kann im Urlaub aber zu Problemen führen, warnte der ÖAMTC: In vielen Ländern ist diese Art der Radarwarnung illegal, die Geräte können sogar beschlagnahmt werden.
Technisch nutzen die GPS-Navigationsgeräte die Funktion der Points of Interest (POI). Dabei werden normalerweise nützliche Orte wie Tankstellen oder Restaurants ausgewiesen, es ist aber auch möglich Radargeräte als POI einzutragen. Im Inland ist diese Form der Radarwarnung gesetzlich erlaubt, erläuterte der ÖAMTC. Verboten ist hier zu Lande nur eine Radarwarnung, bei der aktiv über Funkwellen die Standorte der Geräte aufgespürt werden.
Andere Länder andere Sitten
Fährt man ins Ausland, sollte man die Radarstandpunkte sicherheitshalber auch aus dem Navigationsgerät löschen, rät die ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler: So gelten in der Schweiz GPS-Navigationsgeräte mit Radar-Warn-POI als verbotene Geräte, die die Behörden bei der Verkehrskontrolle behindern. "Sobald jemand ein solches Gerät in der Schweiz in den Verkehr bringt, erwirbt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, befestigt oder in irgendeiner Form verwendet oder auch nur beim Anpreisen mitwirkt, macht er sich strafbar", schilderte die Juristin. Dabei droht neben der Geldbuße auch eine Konfiszierung des Gerätes.
Auch in Deutschland verboten
Für Deutschland gilt Ähnliches: Wird man mit einem betriebsbereiten Navigationsgerät mit Radarwarnfunktion erwischt, muss man mit einer Strafe in der Höhe von mindestens 75 Euro rechnen. "Auch in Deutschland droht, dass diese Navi-Geräte von der Polizei sichergestellt und vernichtet werden", so Hirtler. (APA/red)
