"Staatliches Begräbnis" für Kurt Waldheim: Alt-Präsident wird am 23. Juni beigesetzt
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Alt-Bundespräsident Kurt Waldheim erhält am Samstag, dem 23. Juni, ein "staatliches Begräbnis". Das teilte die Präsidentschaftskanzlei in einer Aussendung mit. Beginn der Trauerfeierlichkeiten ist um 10.00 Uhr mit einem von Kardinal Christoph Schönborn zelebrierten Requiem im Stephansdom mit einer Ansprache von Bundespräsident Heinz Fischer. Zu Grabe getragen wird Waldheim ab 14.00 Uhr in der Bundespräsidentengruft auf dem Wiener Zentralfriedhof.
Der Ablauf der Trauerfeierlichkeiten wurde in Absprache zwischen Waldheims Ehefrau Elisabeth, dem Bundespräsidenten sowie der Regierungsspitze festgelegt. Vorbild sind die Feierlichkeiten anlässlich des Todes von Alt-Bundespräsident Rudolf Kirchschläger unter Berücksichtigung der letztwilligen Verfügungen Waldheims.
Nach dem Requiem wird der Sargwagen auf den Ballhausplatz geführt, wo eine kurze Gedenkminuten unter anderem mit Fischer, Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) stattfindet. Dabei wird an Waldheims Tätigkeit als Bundespräsident und Außenminister erinnert. Vom Ballhausplatz aus wird der Sargwagen - von der Familie des Verstorbenen begleitet - zur UNO-City fahren, wo vor dem Eingang des Gebäudes vom ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschied genommen wird. Teilnehmen wird UNO-Generaldirektor Antonio Maria Costa.
Schließlich fährt der Wagen weiter zum Zentralfriedhof, wo Waldheim nach feierlicher kirchlicher Einsegnung mit militärischen Ehren zu Grabe getragen wird.
Wesentlichster Unterschied bei einem "staatlichen Begräbnis" gegenüber einem Staatsbegräbnis ist, dass es dabei keine öffentliche Aufbahrung gibt. Staatsbegräbnisse gibt es nach den Usancen der Zweiten Republik nur, wenn ein Bundespräsident, der Bundeskanzler oder ein Nationalratspräsident im Amt stirbt. Festgeschrieben ist dies aber nirgends explizit, ebenso wenig die Frage, wie ein solches Begräbnis abläuft. Jedes Begräbnis sei ein "individuelles Produkt", bei dem auf etwaige Wünsche des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen Rücksicht genommen werde, heißt es dazu in der Protokoll-Abteilung der Präsidentschaftskanzlei.
(apa)
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