USA verteidigt Watchlist-Entscheidung: Waldheims Tod ändert nichts an Beschluss
- Argumente für Beteiligung an Kriegsverbrechen
- Verwunderung über Würdigungen des Ex-Präsidenten
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Emotionale Diskussion um Nazi-Vergangenheit
Ein Beamter des US-Justizministeriums, der als Leiter der Abteilung Special Investigation maßgeblich an der Entscheidung beteiligt war, den damaligen Bundespräsidenten Kurt Waldheim 1987 auf die so genannte Watchlist zu setzen, hat den Beschluss von damals verteidigt. Sie sei heute noch richtig, erklärte Neal Sher.
"Wäre Waldheim nach amerikanischem Recht angeklagt worden, hätte man überzeugende Argumente vorlegen können, dass er Kriegsverbrechen begangenen habe", sagte der Beamte in einem Ö3-Interview.
Eine internationale Historikerkommission attestierte Waldheim dagegen kein schuldhaftes Verhalten: Waldheim sei kein "Kriegsverbrecher", aber "ein gut informierter, an zentraler Stelle positionierter Mann" gewesen.
Die würdigenden Reaktionen in Österreich auf das Ableben des Alt-Bundespräsidenten hätten Sher etwas überrascht, so Ö3 weiter; Waldheim einen großen Mann zu nennen ist ihm zufolge nicht angebracht. Mit Verweis auf die Watchlist hat es bisher keine offizielle Reaktion aus den USA zum Tod Waldheims gegeben. Sher leitete die US-Behörde zur Untersuchung von Nazi-Verbrechen (OSI).
Waldheims Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten 1986 löste eine Diskussionsschlacht um seine Vergangenheit in der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges aus und war Anstoß für den Beginn einer intensiven Vergangenheitsbewältigung in Österreich. Trotz dieser Debatte gewann er die Wahl, Amerika setzte ihn im April 1987 auf die Watchlist, die einem Einreiseverbot gleichkommt, und von der er nie gestrichen wurde. Die FPÖ hat die USA aufgefordert, Waldheim posthum von der Watchlist zu streichen.
(apa/red)
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