Länder legen sich bei Pflege quer: 'Bund schwimmt wegen guter Konjunktur im Geld'
- Landesrat Flecker: Steiermark wendet nicht mehr auf
- LHStv. Raus: "Beschlüsse auf Herz und Nieren prüfen"
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Von den Ländern kommen wegen der Ausweitung der Pflegeförderung erste Proteste. Steiermarks Soziallandesrat Flecker begrüßte zwar im ORF-Radio die Regierung-Einigung auf Einbeziehung der Pflegestufen 3 und 4. Seitens seines Bundeslandes könnten aber keine zusätzlichen Gelder aufgewendet werden. Das bisher bezahlte sei das "Höchste der Gefühle". Das gelte auch für die anderen Länder, ist er sicher.
Für Flecker, der mit Jahresmitte den Vorsitz der Landessozialreferenten übernimmt, ist diese Position kein Justament- Standpunkt, sondern resultiert daraus, dass die Länder aus Steuermitteln schlecht bedacht seien. Der Bund schwimme dagegen angesichts der guten Konjunktur im Geld.
Raus: "Beschlüsse auf Herz und Nieren prüfen"
"Für gute Lösungen sind wir immer bereit mitzufinanzieren", sagte der Salzburger Finanzlandesreferent LHStv. Othmar Raus auf die Frage, ob die Länder bereit seien, nach der Ausweitung der Pflegeförderungen zusätzliche Mittel freizumachen. Es sei zuerst Sache der Sozialreferenten, sich die neuen Beschlüsse genau anzusehen - dann würden die Beratungen darüber erfolgen.
"Die finanziellen Überlegungen fließen in die Finanzausgleichsverhandlungen ein, die am 5. Juli starten. Bis dahin haben wir Zeit genug, die Beschlüsse auf Herz und Nieren zu prüfen", betonte Raus. Im Herbst würden dann die Grundlagen für das nächste Jahr festgelegt.
Nur wenige profitieren
Ob die Zusatzausgaben überhaupt so hoch ausfallen werden, ist jedoch ohnehin fraglich. Denn für die Gewährung der öffentlichen Förderung bei den Stufen 3 und 4 gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst braucht der Betroffene ein fachärztliches Attest, dass er tatsächlich eine 24-Stunden-Betreuung benötigt, was wohl in der Regel nur bei Demenzkranken der Fall sein wird, wie Sozialminister Buchinger meint. Ferner wird kein Zuschuss gewährt, wenn ein Vermögen von über 5.000 Euro vorhanden ist. Dieses muss zunächst eingesetzt werden, ehe es eine Förderung gibt. Wohnungen oder Wohnhäuser müssten allerdings nicht veräußert werden.
(apa/red)
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